Frage an Michael Neumann von Gerhard R. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Neumann,
wenn die Mehrheit in der Bürgerschaft die Bindung an Recht und Gesetz nicht beachtet:
Was kann eine Oppsitionsfraktion dagegen tun?
Beispiel: Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag wird unter Verstoß gegen das Hamburgische Verwaltungsverfahrensgesetz als Gesetz beschlossen.
Gäbe es dann für die SPD-Fraktion oder für einzelne SPD-Abgeordnete die Möglichkeit
der Klage?
Freundliche Grüße
Gerhard Reth
Sehr geehrter Herr Reth,
die Beratungen der Kirchenstaatsverträge haben im Verfasungsausschuss der Bürgerschaft noch gar nicht begonnen. Warten wir doch erst einmal ab, was bei diesen Beratungen heraus kommt. Die Sitzungen sind im übrigen öffentlich, Sie können selbstverständlich daran teilnehmen. Auch die Protokolle werden unter http://www.hamburgsiche-buergerschaft.de veröffentlicht. Nach diesen Beratungen werden meine Fraktion und auch ich persönlich entscheiden, wie wir uns in der Bürgerschaft entscheiden werden.
Ein persönliches Wort sei mir aber noch gestattet: Ich habe langsam keine Lust mehr, ständig Ihre Fragen zu beantworten. Ich bin ein großer Fan von http://www.abgeordnetenwatch.de, aber ich empfinde Ihre Fragerei langsam als eine Belästigung. Natürlich werde ich trotzdem all Ihre Fragen weiter im Rahmen der Höflichkeit beantworten. Das gehört zu meiner Aufgabe als Abgeordneter, dafür werde ich auch von den Bürgern durch ihre Steuern bezahlt. Gestatten Sie mir trotzdem eine klare Ansage: Sie nerven! Nehmen Sie es bitte nicht zu persönlich - zumindest Ihre ständige Fragerei nervt.
Schönen Sonntag noch.