Frage an Michael Neumann von Oliver H. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrter Herr Neumann,
in Eppendorf gibt es einen Platz, der nach Ernst Thälmann benannt ist. Thälmann war Vorsitzender der KPD und des Roten Frontkämpferbundes, dessen Mitglieder sich Straßenschlachten mit der Sturmabteilung (SA) der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) lieferten. Unter Thälmanns Leitung konzentrierte sich die KPD vor allem auf die politische Bekämpfung der SPD und nennt deren Mitglieder in Übereinstimmung mit Stalin "Sozialfaschisten". Thälmann bekämpfte die NSDAP nicht in gleichem Maße wie die SPD. Nachzulesen ist alles auf der Thälmann-Internetseite des Deutschen Historischen Museums in Berlin:
http://www.dhm.de/lemo/html/biografien/ThaelmannErnst/
Meine Frage: Ist es sinnvoll, daß der Platz in Eppendorf weiterhin Ernst-Thälmann-Platz heisst ?
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Heisterkamp
Sehr geehrter Herr Heisterkamp,
die Benennung von Strassen und Plätzen ist in Hamburg klar geregelt:
Frühestens zwei Jahre nach dem Tod eines Menschen kann sie erfolgen, und auch nur dann, wenn ein Gutachten des Staatsarchives zum Ergebnis kommt, dass nichts gegen eine solche Benennung spricht. Nun weiß ich nicht, wann die von Ihnen angesprochene Strasse entsprechend benannt wurde, gehe aber gleichzeitig davon aus, dass dieses Verfahren zum damaligen Zeitpunkt eingehalten wurde.
Selbstverständlich kann sich durch neuere Forschung immer wieder ergeben, dass historische Leistungen neu bewertet werden müssen, ob solche Weiterentwicklungen dann zur Umbenennung führen müssen, bleibt immer wieder im Einzelfall zu bewerten.
Ich sehe im Moment nicht die Notwendigkeit, eine solche Umbenennung der von Ihnen angesprochenen Strasse anzustoßen. Will dabei zu bedenken geben, dass es sicherlich viele Strassen gibt, die dann "überprüft" werden müssten. Nehmen wir bspw. das sog. Generalsquartier: nicht jeder dieser militärischen Führer wird lupenreiner Demokrat gewesen sein, oder für selbige in den Kampf gezogen sein. Auch hier möchte ich eine Umbenennung nicht anstoßen.
Oder nehmen Sie unser Bismarck-Denkmal - es ist unbestritten, dass Bismarck dem bayerischen König finanzielle Zusagen/Versprechungen gemacht hat, wenn er der Gründung des Zweiten Deutschen Reiches am 18. Januar 1871 zustimmt. Damit hätte er sich nach heutiger Lesart der Bestechung "schuldig" gemacht. Wollen Sie wirklich das Bismarck-Denkmal abreißen? Nicht, ich möchte dies nicht.
In der Hoffnung, Ihre Frage beantwortet zu haben, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
Michael Neumann.