Frage an Michael Neumann von Dirk L. bezüglich Soziale Sicherung
Ich weiß nicht ob Sie der Richtige sind für meine Frage.
Warum bekommen die ein Euro Jobber weder bezahlten Urlaub noch die Feiertage bezahlt,
haben die ein Euro Jobber kein Recht auf Ruhephasen? Als es mit der ein Euro Sklaverei anfing gab es das noch!
Warum ist es von Zwei Euro auf ein Euro gekürzt wurden?
Warum glauben die Anleiter (Vorarbeiter) Könige zu sein?
Wieso gibt es keine kostenlose Fahrkarte?
Wieso kostet das Kantinen Essen (wenn Kantine vorhanden) für die ein Euro Jobber genausoviel wie für die Festangestellten?
Wieso bekommt man das Gefühl dass man als ein Euro Jobber nur Dreck ist?
Wann werden die Arbeitsplatzvernichtung Firmen gegen die ABM wieder ausgewechselt?
Wer hat sich die ein Euro Sklaverei ausgedacht, das kann doch kein Sozial denkender Mensch gewesen sein?
Moin Herr Landahl,
Sie haben mit Ihrer Vermutung recht, ich bin kein Arbeitsmarktexperte. Werde aber Ihre Frage an Frau Elke Badde weiterleiten, die für den Bereich in unserer Fraktion die Expertin ist. Okay?
Sonnigen Gruß.
Ihr Michael Neumann
Sehr geehrter Herr Landahl,
zunächst vielen Dank für Ihre Fragen. Es ist gut, dass Sie Abgeordnetenwatch nutzen, um auf Missstände aufmerksam zu machen. Dazu gibt es auch weitere Möglichkeiten auf die ich später noch eingehen werde. Es ist nicht gut, wenn Sie in Ihrem "Aktiv-Job" bzw. Ihrer Arbeitsgelegenheit, wie der "Ein-Euro-Job" eigentlich heißt, so negative Erfahrungen machen. Sie sollten sich deshalb unbedingt an uns oder an die "Hotline für Hinweise und Beschwerden bei Arbeitsgelegenheiten ("Ein-Euro-Jobs")" der ARGE Tel: 040/ 2485-1999 wenden, wenn
a) sich Vorgesetze/Anleiter wie "Könige" aufspielen
b) Ihnen Ruhepausen verwehrt werden.
In dem auf 10 Monate begrenzten "Aktiv-Job", der 30 Arbeits- und neuerdings 5 Qualifizierungsstunden (Erstellen von Bewerbungsunterlagen) in der Woche umfasst, haben sie 2 Tage je Monat frei. Insgesamt also 20 Tage. Diese Tage werden nicht bezahlt, weil nur für geleistete Arbeitsstunden die Mehraufwandsentschädigung von in der Regel 1,40 Euro gezahlt werden.
Ziel des "Aktiv-Jobs" ist der Erhalt und ggf. Aufbau Ihrer Beschäftigungsfähigkeit. Das sollte eigentlich auch im Rahmen Ihrer Eingliederungsvereinbarung, die sie abgeschlossen haben, deutlich geworden sein. Eine "Aktiv-Job" ist kein Bestrafungsinstrument, sondern dient der Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Arbeit und bietet u.a. die Möglichkeit sich anrechnungsfrei zu den vollen Hartz IV-Bezügen etwas dazu zu "verdienen". Genau genommen handelt es sich bei den "Aktiv-Jobs" deshalb auch nicht um eine normale Lohnarbeit, da Sie ja weiterhin Sozialleistungen nach dem SGB II (Hartz IV) erhalten und damit, die Kosten für Unterkunft und Heizung sowie Pauschalen für den Lebensunterhalt . Der "Verdienst" ist eine Aufwandsentschädigung, die auf Ihre Sozialleistungen nicht angerechnet wird. Die Rede vom "Ein-Euro- Job" ist deshalb auch falsch. Wenn, dann müsste man die anderen Leistungen schon zum "Verdienst" dazu rechnen. Mit 30 bis 35 Std. die Woche bekommen Sie mit Hartz IV und Aufwandsentschädigung nicht viel, das ist mir schon klar. Aber vergessen Sie bitte nicht, dass es auch viele Menschen gibt, die eine 40 oder mehr Stundenwoche haben und trotzdem netto nicht viel mehr nach Hause bringen. Das ist nicht gut so und deshalb haben wir Sozialdemokraten Mindestlöhne eingeführt und setzen uns für einen gesetzlichen Mindestlohn von 7,50 Euro ein.
Die Aufwandsentschädigung beträgt in Hamburg in der Regel 1,40 Euro. Wie hoch sie im Einzelfall ist, hängt u.a. von dem Träger/Verein ab, bei dem sie den "Aktiv-Job" machen. Ohne genauere Angaben kann ich nicht nachvollziehen, wie es bei Ihnen zu der Kürzung gekommen ist.
Wenn Sie einen Aktiv-Job haben, können sie mit der "AGH-Mobil Karte" des HVV eine Monatskarte für alle drei Ringe für 38 Euro erhalten. Die von CDU und GAL von 5 auf 18 Euro erhöhte Ermäßigung über die Sozialkarte ist darin bereits enthalten. Meine Fraktion hatte die Abschaffung des alten Sozialtickets (15,50 Euro) im Jahr 2003 massiv kritisiert und im März 2008 beantrag (Drs. 19/24), dass Hartz IV Empfänger eine Monatskarte zum Preis von 20 Euro für den Großraum Hamburg erhalten sollten. GAL und CDU haben dies mit ihrer Mehrheit in der Bürgerschaft abgelehnt.
Der Tätigkeit im "Aktiv-Job" muss "zusätzlich" und "im öffentlichen Interesse" sein. Sollten Sie feststellen, dass sie, wie sie es andeuten, die gleiche Arbeit wie festangestellte Mitarbeiter erledigen, die jedoch einen ganz anderen Verdienst haben, melden sie sich bitte unter 040/ 040/248 1999 oder bei der Arge oder per mail bei der Beschwerdestelle (mail: Hamburg.ARGE-KRM@arge-sgb2.de ) . Ich werde dem gerne auch persönlich nachgehen und dies dem Leiter der ARGE vortragen.
Mir ist bewusst, dass es nicht einfach ist, mit den geringen Bezügen aus Hartz IV zurecht zu kommen. Trotzdem oder vielleicht gerade deshalb liegt uns viel daran, alle Langzeitarbeitslosen auf einen Weg zu bringen, der echte Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt ermöglicht.
Meine Fraktion hat sich dafür eingesetzt, dass eine Beschwerdestelle (Ombudsmann) für Hartz IV Empfänger in Hamburg eingerichtet wird. Die Mehrheit von CDU und GAL hat dies abgelehnt. Ich habe auch schon an vielen Stellen für die SPD-Bürgerschafsfraktion gefordert, dass der Senat mehr von anderen Arbeitsmarktinstrumenten als den "Aktiv-Jobs" Gebrauch macht. "Job-Perspektive" ist z.B. ein Instrument, das in reguläre sozialversicherungspflichtige Arbeit vermittelt.
Mit freundlichen Grüßen
Elke Badde; Arbeitsmarktpolitische Sprecherin