Welche Auswirkungen hatte die Abschaffung von Paragraph 219a?
Sehr geehrter Herr Meister,
In Ihrer Pressemitteilung vom 20.1.2022 schrieben Sie:
"Bei einer Aufhebung des § 219a StGB muss mit offener Werbung für Schwangerschaftsabbrüche gerechnet werden."
Paragraph 219a wurde nun abgeschafft. Können Sie ausführen in welchen Maße nun offene Werbung stattfindet? Existiert dazu eine valide Statistik?
Wie ist ihr Eindruck: Finden durch die Abschaffung vermehrt Abbrüche ab und werden Frauen durch nicht-neutrale Information zu einem Schwangerschaftsabbruch gedrängt?
Vielen Dank und freundliche Grüße,
Guten Tag, Frau L.,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich nehme die Beantwortung von Bürgeranfragen aus meinem Wahlkreis Bergstraße sowie die Beantwortung von Fragen zu meinem Fachgebiet Finanzen sehr ernst. Bitte schicken Sie Ihre Anfrage dazu an mich persönlich, damit ich Ihnen direkt antworten kann. Meine E-Mail-Adresse lautet: michael.meister@bundestag.de
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Meister, MdB