Frage an Michael Meister von Bernd A. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Dr. Michael Meister!
Mich würde es interessieren wie Sie und Ihre Partei zum Thema "Väterrechte" stehen!
Väter die nicht verheiratet waren haben teilweise wenig Rechte, bekommen Ihre Kinder selten oder teilweise gar nicht zu Gesicht, dürfen aber immer zahlen! Natürlich gibt es auch Väter die sich nicht um ihre Kinder kümmern! Aber es kann nicht sein, das die Mutter nach der Trennung nur Rechte hat und zustimmen muß für ein gemeinsames Sorgerecht und der Vater nur in die Pflicht genommen wird! Mich würde es interessieren wie sie dazu stehen!
MFG
Bernd Allisat
Sehr geehrter Herr Allisat,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 24. August 2005 zum Thema Familie/“Väterrechte“.
Wir haben m Jahr 2004 mit dem Gesetz „zur Änderung der Vorschriften über die Anfechtung der Vaterschaft und das Umgangsrecht von Bezugspersonen des Kindes“ die Rechtsposition des leiblichen Vaters gestärkt. Da wir einen dem Kindeswohl widersprechenden „Umgangstourismus“ vermeiden wollten, wurde auf unser Drängen hin der Rechtsanspruch auf Umgang mit dem Kind auf „enge Bezugspersonen“, die mit dem Kind in einer sozial-familiären Beziehung gestanden haben oder stehen, begrenzt.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion teilt jedoch die Kritik an der praktischen Durchsetzbarkeit des bestehenden Umgangsrechts. Dass insoweit Schwierigkeiten und Defizite bestehen, wurde nicht zuletzt durch die Untersuchung von Prof. Proksch bestätigt. Wir werden daher im Rahmen der nach der Wahl durchzuführenden Neuordnung des familiengerichtlichen Verfahrens als Teil eines neuen Gesetzes zur Freiwilligen Gerichtsbarkeit die angesprochenen Fragen der Umsetzung des Umgangsrechts, der Möglichkeiten zur Verfahrensbeschleunigung, der etwaigen Einführung eines „Umgangspflegers“ sowie von Veränderungen im Vollstreckungsrecht überprüfen. Dabei wird das entscheidende Kriterium stets das Wohl der betroffenen Kinder sein.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Meister, MdB