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Frage von Petra R. •

Frage an Michael Meister von Petra R. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Meister,
zunächst darf ich mich Herrn Jochen Kuhn (s.o.) anschließen. Doch ist es nicht nur in Sachen Buchhaltung so, wenn man alles durchläuft, also ordentlich alle Ämter, Behörden über den Gang in die Selbstständigkeit in Vollständigkeit informieren will, braucht man in den ersten 3 Monaten nicht anderes zu arbeiten und hat somit auch keine Einkünfte.
Wenn man dies rechtzeitig erkennt und mit Genehmigung des letzten Arbeitsgebers dies bereits alles in den letzten Monaten seines Angestelltendaseins versucht zu erledigen, bekommt man nicht nur bei Eigenkündigung eine Sperre auf das Arebitslosengeld (damit rechnet man sowieso - weil man so etwas weiß), nein - man bekommt auch kein Überbrückungsgeld.

Da zahlt man jahrelang Höchstsatz ein, organisiert alles ordentlich um dann ins leere zu schauen.

Ich hoffe Sie bekommen am 18.09. die Chance sich Dinge dieser Art ausführlich anzuschauen.

Petra Reuter-Schäfer

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