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Michael Meister
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Frage von Frank B. •

Frage an Michael Meister von Frank B. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Meister,
Sie haben heute, 8. April 2008, früh im Deutschlandfunk ein Interview zum Rücktritt der KFW-Chefin und der Finanzkrise gegeben, in dem sie unter anderem sinngemäß ausgeführt haben, ein Problem bestehe darin, dass Vorstände nicht persönlich haften.

§ 93 Aktiengesetz lautet aber:
„(1)…
2) Vorstandsmitglieder, die ihre Pflichten verletzen, sind der Gesellschaft zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens als Gesamtschuldner verpflichtet. Ist streitig, ob sie die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters angewandt haben, so trifft sie die Beweislast.“

Das Gesetz sieht also sogar die Pflicht von Vorständen vor, ggfalls nachzuweisen, dass sie nicht schuldhaft gehandelt haben.

Die Deckungsumfang der Haftpflichtversicherung für Vorstandsmitglieder (D & O Versicherung) ist nie so hoch, das solche Milliardenschäden (wenn sie schuldhaft verursacht wurden) wie bei der IKB abgedeckt werden, außerdem ist nach dem Corporate Government Code ein hoher Selbstbehalt, also eine eigene Haftung, vorgesehen. Es gibt viele Gerichtsentscheidungen, die die Haftung auch konkret belegen.
Wie können Sie dann sagen, dass Vorstandsmitglieder nicht haften?
Liegt das Problem nicht vielmehr darin, dass im konkreten Fall der Bund – und damit auch Ihre Partei, auch Sie persönlich? - als Quasi-Eigentümer die Vorstände zum Nachteil des Steuerzahlers verschont? Was werden Sie tun, um das zu ändern?
Mit freundlichem Gruß
Frank Becher
P.S. Ich habe mal bei einem Bundesunternehmen gearbeitet, bei dem Vorstände sehr wohl in die Haftung genommen wurdn. Da waren Sie aber noch nicht am Ruder.

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Sehr geehrter Herr Becher,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Haftung von Vorständen und Aufsichtsräten.

Ich bin gerne bereit, Ihre Anfrage zu beantworten, wenn Sie sich direkt an mich wenden. Meine E-Mailadresse lautet: michael.meister@bundestag.de

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Michael Meister MdB

Anmerkung der Redaktion
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Sehr geehrter Herr Becher,

vielen Dank, dass Sie sich die Mühe gemacht haben, mir persönlich eine E-Mail zu senden. Ich bin der Auffassung, dass es eines Vermittlers nicht bedarf, weil Bürger auf Ihre Schreiben grundsätzlich eine Antwort erwarten dürfen.

Sicherlich war es nicht völlig korrekt zu sagen, dass "bei Kapitalgesellschaften Vorstände nicht in der Haftung stehen". Aus dem Zusammenhang heraus, in dem ich die Personenunternehmer erwähnt hatte, ergibt sich aber, dass ich an eine Verschärfung des Haftungsgrundes gedacht habe. Dabei handelte es sich um eine von mehreren Maßnahmen, welche Maßnahmen letztlich getroffen werden müssen, bedarf einer sorgfältigen Prüfung, dazu müssen die Sachverhalte, die zur Finanzmarktkrise geführt haben, aufgeklärt und analysiert werden. Speziell im Fall der IKB habe ich mich mit Erfolg gegen eine Entlastung der Vorstände und Aufsichtsräte zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausgesprochen, damit zunächst die Verantwortlichkeiten geklärt werden können.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Meister MdB

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