Frage an Michael Meister von Eberhard L. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Meister,
alle Piloten müßen sich einer Zuverlässigkeitsüberprüfung(ZÜP) nach
LuftSiG unterziehen lassen. Dies ist auch kostenpflichtig. Die
Untersuchung soll periodisch wiederholt werden.
Sind Sie der Meinung, dass ein solcher Globalverdacht angemessen ist?
Wird dadurch nicht der Grundsatz "in dubio pro reo", und damit unser
Rechtsverständnis ausgehebelt?
Sollte nicht ein gewisser Anfangsverdacht wenigstens die ZÜP rechtfertigen?
Ich erwarte Ihre Antwort, damit ich sie auch meinen Vereinskameraden miutteilen kann und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Eberhard Lulay
Sehr geehrter Herr Lulay,
vielen Dank für Ihre Email vom 6. August 2005 zum Thema Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) nach LuftSiG. Wie Ihnen durch unser persönliches Gespräch vom 14. Juli 2005 sowie durch mein Schreiben vom 27. Juli 2005 bekannt ist, bin ich bei diesem Thema aktiv. So habe ich in der Sache unlängst Bundesinnenminister Otto Schily angeschrieben und um eine Stellungnahme zu einigen Stichpunkten (ZÜP ohne Existenz einer Durchführungsverordnung, Überprüfungsintervall, ausländische Lizenzen) gebeten. Die Antwort steht noch aus. Sobald mir diese zugeht, erhalten Sie selbstverständlich eine Durchschrift.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Meister, MdB