Frage an Michael Meister von Michael S. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Dr Meister,
in unsererm Ort Hammelbach soll ein Heizkraftwerk im Mischgebiete Heidelacker gebaut werden. Der Bauantrag ist von Hammelbachstrom KG gestellt und beinhaltet zum Teil unwahre Angaben und bloße Vermutungen der Lautstärke. Des weiteren ist nicht klar, welchen Abgasausstoß das Kraftwerk hat. Der Bürgermeister reitet ausschließlich auf dem BIMSCHG herum, hat in 2006 vor Kauf eines Grundstücks uns schriftlich angegeben dass keine Geräusch, Geruchs oder chemisch belastende Industrie geplant war und auch in Zukunft nicht geplant ist, obwohl schon Anfragen von Schultz Pharmaservice vorlagen und das Kraftwerk geplant war. Das Kraftwerk soll in der Nacht zwischen 30 und 40 db Lautstärke erreichen, wird uns Geräusch und geruchsbelästigend schädigen und wird ebenfalls einen deutlichen negativen Effekt haben wenn es darum geht, den Wiederverkaufswert des neu gebauten Hauses festzustellen.
Viele Nachbarn und wir haben Einspruch gegen diesen Bau eingelegt. Was können wir zusätzlich tun, um diesen Bau zu verhindern. Welche effektiven Möglichkeiten gibt es den Bürgergermeister und die Gemeinde auf Schadensersatz zu verklagen?
MFG Michael Schmitt