Frage von Arno G. • 24.11.2009
Antwort ausstehend von Michael Kretschmer CDU
(...) Diese Lebenshaltungskosten werden im Rahmen der Hartz-IV-Regelsätze bei den Empfängern dieser Sozialleistung vom Staat bereits komplett übernommen. Daher wird die Kindergelderhöhung mit den Leistungen im Rahmen von Hartz IV verrechnet. (...)