Frage an Michael Kien von Elisabeth R. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Mein Sohn besucht ab Sommer 2006 die Sekundarstufe II des Gymnasiums in Diez und muss dazu den Bus benutzen.
Nun wurde mir von der Schule schriftlich mitgeteilt, dass gem. § 56 SchulG ein Fahrkostenzuschuss für Schüler der Oberstufe nur noch gezahlt wird, wenn das Einkommen 9.720,- €/Jahr = 810,- €/Mt. nicht übersteigt.
Mit gleichem Schreiben wurde mitgeteilt, dass Gelder nach dem SGB II (Hartz IV) nicht als Einkommen berücksichtigt werden; somit Hartz IV-Empfänger auch für den Besuch der Oberstufe einen Fahrkostenzuschuss erhalten.
Mein Einkommen liegt etwas über 810,- €/Mt., jedoch 200,- € unter dem Bedarf nach §§ 20, 22 SGB II.
Nach dieser/Ihrer Gesetzgebung darf ein Hartz IV-Empfänger mtl. mehr Geld zur Verfügung haben um einen Fahrkostenzuschuss zum Besuch der Oberstufe zu bekommen, als ein arbeitswilliger Einkommensbezieher, welcher auch, im Gegensatz zum Hartz IV-Empfänger, Steuern und Sozialabgaben zahlt.
Soll ich meine Arbeitsstelle nun kündigen und auf Hartz IV-Empfänger „umsteigen“, um meinem Sohn den Besuch der Oberstufe zu ermöglichen oder muss meinen Sohn auf entsprechende Bildung verzichten?
Ein Fahrkostenzuschuss für Schüler einkommensschwacher Eltern (Einkommen < Bedarf nach §§ 20, 23 SGB II) wäre sinnvoll angelegt, weil er hilft die Bildung des Volkes zu fördern.
Stattdessen werden jedoch Unsummen von Steuergelder von den Politikern veruntreut, um z.B. Leute ohne sinnvolle Beschäftigung und ohne jegliche Vernunft 10 Jahre lang mit einer völlig unnötigen Rechtschreibreform finanziell zu unterhalten, die dann wieder (teilweise) rückgängig gemacht wird.
Steuergelder sind den Politikern von den Bürgern anvertraut. Die Politiker haben diese Gelder wirtschaftlich und sparsam zu verwalten und zum Wohle der Bürger zu verwenden.
Steuergelder sind nicht dafür bestimmt, um eigennützige Phantasien der Politiker, die dem Bürger nur Nachteile bringen, zu verwirklichen.
Ihrer Antwort sehe ich mit großer Spannung entgegen.
Sehr geehrte Frau Reisner,
bedauerlicherweise komme ich (wirklich!) erst heute zur Beantwortung ihrer Frage, wofür ich um Ihr Verständnis bitte.
Ich kann Ihren Frust gut verstehen, denn unser Steuer- und Sozialsystem ist voller Ungereimtheiten und Ungerechtigkeiten. An ihrer geschilderten persönlichen Notlage wird sich daher kurzfristig wohl kaum etwas ändern lassen, denn Gesetze – auch ungerechte – sind dennoch einzuhalten, will man nicht den Zusammenbruch einer/ unserer Gesellschaft forcieren. So müssen bestehende Gesetze erst geändert werden, ehe man die damit verbundenen Ungerechtigkeiten aus der Welt schaffen kann, was aber – leider – oft viel zu lange dauert.
Allerdings gibt es trotzdem eine Möglichkeit, auf individuelle Not hinzuweisen und in nicht seltenen Fällen kurzfristig unbürokratische Hilfe zu erfahren:
Nämlich über die so genannten „Petitionsausschüsse“ im Landtag (oder auch im Bundestag), die sich spezieller Bürgernöte annehmen; in Rheinland-Pfalz gibt es zudem den Bürgerbeauftragten Ulrich Galle, wie Ihnen mein FDP – Mitbewerber bereits geschrieben hat. Nützen Sie dessen regionale Bürger-Sprechstunden oder schreiben Sie ihm persönlich!
Als PARTEI BIBELTREUER CHRISTEN (PBC) sind wir sehr am Aufbau sozialer Netzwerke interessiert, die z.B. in Ihrem Fall auch die Beförderung von Schülern auffangen könnten, wenn man sich z.B. als Familien untereinander hilft und abspricht. Prüfen Sie darum auch eine Eltern- oder Nachbarschafts - Fahrtgemeinschafts-Initiative.
Für Ihre Nachfrage bedanke ich mich abschließend und wünsche Ihnen Gottes Segen für eine gute Entscheidung und eine doch noch gütliche Regelung im Blick auf den Fahrtkosten-Zuschuss für Ihren Sohn.
Michael Kien