Michael Hünseler
DIE LINKE
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Frage von Klaus S. •

Frage an Michael Hünseler von Klaus S. bezüglich Umwelt

Wie ist Ihre Position zum §61a LWG NRW ?
Soll die Kanal-Dichheitsprüfung weiterhin Pflicht sein?
Oder wird das Gesetzt gänzlich außer Kraft gesetzt?

Antwort von
DIE LINKE

Guten Tag Herr Steinborn

Vielen Dank für ihre Anfrage die ich nun auch gerne beantworten möchte.

Wie ist Ihre Position zum §61a LWG NRW ?

Mit der grundsätzlichen Dichtheitsprüfung werden kleine Hauseigentümer abgezockt, während die Industrie als Haupt-Verunreiniger des Bodens und Grundwassers außen vor bleibt. Außerdem ist die geltende Regelung in NRW laut eines Gutachtens des Parlamentarischen Beratungs- und Gutachterdienstes des Landtags NRW (das die Fraktion DIE LINKE in Auftrag gegeben hat)verfassungswidrig und somit nichtig.

Soll die Kanal-Dichtheitsprüfung weiterhin Pflicht sein?

Wir sind und waren für eine sofortige Aussetzung, bis eine bundeseinheitliche, sozialverträgliche und gleichzeitig auch ökologisch-sinnvolle Gesetzesnovellierung des § 61 a LWG NRW erfolgt. Bei unserem Wiedereinzug in den Landtag werden wir weiterhin diese Position vertreten.

Oder wird das Gesetzt gänzlich außer Kraft gesetzt?

Die geltende Regelung in NRW ist laut eines Gutachtens des Parlamentarischen Beratungs- und Gutachterdienstes des Landtags NRW verfassungswidrig und somit nichtig. Die Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserrohren muss also komplett neu geregelt werden.

Das von uns in Auftrag gegebene Gutachten zum §61a können Sie unter „Landtagsportal-Recherche-Gutachten“ der aktuellen Wahlperiode finden.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Hünseler