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Michael Holzer
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Frage von Tobias V. •

Wie stehen Sie zur Trennung Kirche und Staat?

Da Sie bei der Frage: "Das Tanzverbot an stillen Feiertagen (z.B. Karfreitag oder Allerheiligen) soll beibehalten werden." mit Neutral ohne eine weitere Begründung geantwortet haben hätte ich hier die Frage wie Sie zur Trennung von Kirche und Staat stehen.

Ich bin klar für eine Trennung von Kirche und Staat und würde mir wünschen, dass sämtliche religiösen Symbole aus Behörden verschwinden (wie Kreuz oder Kopftuch). Auch finde ich, dass das Tanzverbot die Religionsfreiheit von Nicht-Christen einschränkt und es daher abgeschafft gehört.

Wie stehen Sie dazu?

Vielen Dank.

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Antwort von
Tierschutzpartei

Hallo Herr V.,

die Frage, ob das Tanzverbot an stillen Feiertagen beibehalten werden soll oder nicht, hat für mich in dieser Konkretheit schlicht nicht die Bedeutung gehabt, daher habe ich hier mit "neutral" gestimmt. Die Trennung von Kirche und Staat im Allgemeinen und besonders in Bayern steht für mich jedoch außer Frage. Nur würden mir zu dieser Thematik zunächst ganz andere Dinge einfallen. Beispielsweise sollte der Freistaat Bayern damit aufhören, für die Bezüge von Erzbischöfen und Bischöfen in Bayern öffentliche Gelder an die katholische Kirche zu zahlen. Diese Staatsleistungen an die Kirchen müssten eigentlich durch Zahlung einer Ablöse an diese beendet werden. Dieser Auftrag an die Politik stand bereits in Artikel 138 der Weimarer Reichsverfassung. Das ist jetzt schon über 100 Jahre her. Es scheint also nicht ganz so einfach zu sein. Und ja, Rechtsprechung in Gerichten unter einem religiösem Symbol widerspricht in meinen Augen einer Trennung von Kirche und Staat. Auch in Schulen haben Kruzifixe in meinen Augen nichts verloren (ausgenommen im Religionsunterricht). Das gilt im Übrigen für die Symbole sämtlicher Religionen. Ich kann mir daher auch nur schwer eine Richterin vorstellen, die mit Hijab Urteile spricht.

Sicherlich schränkt das Tanzverbot an stillen Feiertagen die Rechte von Nicht-Christen ein (aber auch die Rechte von Angehörigen aller anderen Religionen oder Atheisten). Das trifft aber beispielsweise auch auf das Verkaufsverbot an Sonn- und Feiertagen zu. Auch hier ist der Hintergrund unübersehbar ein religiöser. Hier fand aber vermutlich eher eine Abwägung zwischen den berechtigten Interessen der Kund*innen und des Einzelhandels und denen beispielsweise des Verkaufspersonals statt. Dass diese Abwägung zu Gunsten des Verkaufspersonals ausging und ausgeht, ist für mich nachvollziehbar. Eine solche Abwägung lag und liegt dem fraglichen Tanzverbot glaube ich nicht zugrunde. Ich würde mich daher gegen eine Abschaffung nicht sperren, jedoch auch nicht aktiv dafür einsetzen - neutral eben.

Viele Grüße,

Holzer