Frage an Michael Hennrich von Wolf B. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Hennrich,
im Zusammenhang der künftigen Landtags- und Kommunalwahlen möchte ich Sie zur Problematik der Hundesteuer um eine Stellungnahme meiner Anfragen bitten.
1. Befürwortet Ihre Partei weiterhin die Aufrechterhaltung der Hundesteuer für finanzpolitische Interessen?
2. Würde Ihre Partei sich einsetzen für eine Abschaffung der ungerechten und unsozialen Luxusbesteuerung einer Hundehaltung?
Mehrere europäische Länder und auch Städte innerhalb Deutschlands haben den Sinn und die Notwendigkeit des Hundesteuerwegfalls klar erkannt und dementsprechend auch gehandelt, in dem sie die Hundesteuer wegen ethischer, moralischer und verfassungsrechtlicher Bedenken abgeschafft haben.
Ich denke Ihre Antwort interessiert nicht nur mich, sondern auch ca. 5 Millionen Hundehalter (auch Wähler) in Deutschland.
Als Bürger und Wähler dieses Landes bitte ich Sie um Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Wolf Berger
Sehr geehrter Herr Berger,
vielen Dank für Ihre Frage zur Hundesteuer. Zunächst möchte ich Ihnen mein großes Verständnis für ihr Anliegen entgegenbringen, das Sie als Hundebesitzer direkt betroffen sind.
Wie Sie sicherlich wissen, handelt es sich bei der Hundesteuer um eine Abgabe an Kommunen, die Sie als Hundehalter zahlen. Die Steuer ist durch § 9 III Kommunalabgabengesetz geregelt. Dieses württembergische Landesgesetz verpflichtet die Gemeinden eine Hundesteuer zu erheben. Allein die Höhe der Steuer wird von jeder Gemeinde selbst festgelegt.
Regelungen des Landes Baden-Württemberg befinden sich für mich als Bundespolitiker nicht in meinem Zuständigkeitsbereich. Es ist Sache der Länder zur Besteuerung von Hunden zu verpflichten oder nicht. Der Bund verfügt hier über keine Kompetenz. Da mir aber die Anliegen von Bürgern aus meinem Wahlkreis besonders am Herzen liegen, möchte ich Ihnen gerne die Hintergründe der Hundesteuer näherbringen.
Eine Besteuerung von Hunden, nicht aber von anderen Haustieren, ist aus meiner Sicht historisch und finanzpolitisch begründet. Die Einnahmen der Steuer helfen dabei, dass der erhebliche finanzielle und organisatorische Aufwand der Gemeinden bei der Beseitigung von Hundekot ausgeglichen wird. Denn nur mit Hilfe dieser Mittel kann eine regelmäßige Reinigung der öffentlichen Wege gewährleistet werden. Damit profitieren nicht nur Sie als Hundehalter von einer sauberen und hygienischen Umgebung, sondern auch die Allgemeinheit.
Damit die Hundesteuer gerade nicht zu einer "unsozialen Abgabe" wird, sind in Gemeindesatzungen zusätzlich Regelungen enthalten, die Steuerbefreiungen für Hunde vorsehen, die dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen. Oftmals sind in diesen Regelungen auch Rettungshunde, die dem Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen und damit einen Mehrwert für die Allgemeinheit darstellen von der Hundesteuer befreit.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen und Ihnen die Gründe für die Hundesteuer näher bringen. Ich verweise aber noch einmal darauf, dass dies in den Zuständigkeitsbereich beziehungsweise Kommunen fällt. Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie gerne in meinem Wahlkreisbüro einen Gesprächstermin vereinbaren.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Hennrich