Frage an Michael Hennrich von Meike B. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Hennrich,
ich habe eine Frage zum Gesundheitsfond.
Von allen Seiten hört man ja, dass es zu wenig Geld gibt. Kassen haben zuwenig, Ärzte bekommen zu wenig usw. usw.
In meinen Augen gäbe es eine naheliegende Lösung, die wirklich Geld in die Kassen bringen würde: Warum wird nicht einfach die Beitragsbemessungsgrenze abgeschafft? Um die Lohnnebenkosten nicht zu erhöhen, könnte man das ja einseitig auf der Arbeitnehmerseite machen. Das hieße dann auch, dass die Gutverdiener, die bisher von Beitragserhöhungen gar nichts mitbekommen, am Solidargeschehen stärker beteiligt würden, und nicht das ganze Paket vom "kleinen Mann" getragen werden muss.
Diese Lösung böte sich auch im Rentenbereich an.
Warum wird das nicht einmal angedacht?
Mit freundlichen Grüßen
Meike Burmester
Sehr geehrte Frau Burmester,
mit Ihrem Vorschlag, die Beitragsbemessungsgrundlage für die gesetzliche Krankenversicherung abzuschaffen, greifen Sie eine Idee auf, mit der sich die Politik in den letzten Jahren oft auseinandergesetzt hat. Im Folgenden möchte ich Ihnen kurz darlegen, weshalb ich Ihre Meinung nicht teile und die derzeitige Regelung für sinnvoll halte.
Wie Sie treffend festgestellt haben, besteht das Hauptproblem der gesetzlichen Krankenversicherung (gKV) darin, dass die beitragspflichtigen Einnahmen nicht mit den Ausgaben Schritt halten. Konsequenterweise müssten daher die Beiträge ständig an die Entwicklung der Ausgaben angepasst werden. Diese Beitragssatzsteigerungen verteuern aber den Faktor Arbeit und behindern damit die Entstehung neuer Arbeitsplätze. Die massive Anhebung oder gar Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung ist indes keine Lösung dieses Problems: Denn heute sind rund 85 % der Bevölkerung in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Davon ist der Großteil pflichtversichert, immerhin gehören circa 8% Prozent zu den freiwillig Versicherten in der gKV. Der Kreis der freiwillig Versicherten hat bislang von einer Wechselmöglichkeit in die private Krankenversicherung abgesehen und sich damit für ein bewusstes Bekenntnis zur Solidarität entschieden. Wird nun entsprechend Ihrem Vorschlag die Beitragsbemessungsgrenze abgeschafft, steht für diese Personen der Wert der Leistung nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zur Beitragshöhe (sog. Äquivalenzprinzip). Die dadurch zu erwartende Wechselwelle der freiwillig Versicherten zu den privaten Krankenkassen würde laut einer Studie des Deutschen Führungskräfteverbandes zu einer jährlichen Mehrbelastung von über 1.000 Euro für den pflichtversicherten Bürger führen. Der Solidargedanke, der Ihrer Idee zugrunde liegt, würde sich also letztlich sogar negativ auf die Solidargemeinschaft in der gKV auswirken.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Hennrich