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Michael Hennrich
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Frage von Siegfried M. •

Frage an Michael Hennrich von Siegfried M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Hennrich,

Ich finde die Regelung bezüglich der Bemessung der Beiträge der Rentner zur gesetzlichen Krankenersicherung ist reformbedürftig. Ich möchte dies an einem Beispiel erläutern:

Ein Arbeitnehmer, der brutto mtl. 3.600,-- € verdient bezahlt künftig mtl. ca. 650,-- (incl. Arbeitgeberanteil) Kranken- und Pflegeversicherungsversicherungsbeiträge. Dagegen bezahlt der Rentner, der früher selbständig war, wenig Pflichtbeiträge bezahlt hat und daher nur 270,-- € Rente bezieht und daneben noch jährlich 100.000,--€ Miet- und Zinseinnahmen hat, nur 27,-- € mtl.

Es wäre doch gerechtfertigt, wenn beim Rentner sämtliche Einkünfte berücksichtigt würden, zumal beim älteren Menschen das Risiko Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen zu müssen viel höher ist.

(Ich bin Rentner und seit 40 Jahren CDU-Mitglied, also kein Neid geplagter Sozialist, und auch mich würde es treffen).

Meine Frage:

Warum werden bei der Ermittlung der Beitragsbemessungsgrundlage für die KV-und RV-Beiträge der Rentner nicht auch die übrigen Einkünfte berücksichtigt?

Mit freundlichen Grüßen
Siegfried Metzger

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Metzger,

Ihr Wunsch, die Bemessungsgrundlage der gkV-Beiträge der Rentner zu reformieren, ist bei Betrachtung Ihres Beispiels gut nachvollziehbar. Die Kompexität dieses Themas macht aber eine differenzierte Betrachtung erforderlich.

Zunächst einmal richtete sich der Beitragsbemessungssatz der freiwillig versicherten Rentner bereits heute nach allen Einkünften des Versicherten. Neben der Rente werden daher beispielsweise auch Miet- und Pachteinnahmen, private Lebensversicherungen und Kapitalerträge zur Bestimmung des Beitragssatzes herangezogen.

Anders ist dies bei den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung. Der Pflichtversicherte zahlt seinen Beitrag entsprechend der Höhe seines Einkommens bzw. seiner Rente. Für Rentner, die neben ihrer Rente noch weitere Einkünfte haben, gilt dabei nichts anderes als für Nicht-Rentner: Zusätzliche Einkünfte sind nicht Bestandteil der Beitragsbemessungsgrundlage.
Für eine Reform der Bemessungsgrundlage zulasten der Rentner sehe ich aber keine Notwendigkeit. Durch langjährigen und regen Kontakt zu Rentnern zu aus meinem Wahlkreis habe ich einen guten Überblick über die Situation der Rentner in unserem Land. Daher bin ich der Ansicht, dass das von Ihnen gewählte Beispiel zwar anschaulich ist, aber auf den Großteil der Pensionäre nicht zutrifft.
Gerade bei einer niedrigen Rente macht sich der Verlust eines jeden Euros bemerkbar, schon kleinere Anschaffungen können den Geldbeutel übermäßig belasten. Hinzu kommt - und dass wissen Sie als Rentner am Besten -, dass ein Pensionär regelmäßig nicht in der Lage ist, seine Rente durch zusätzliche Verdienstmöglichkeiten aufzubessern. Wer sich daher aus der Überlegung heraus, seine spätere Rente aufstocken zu wollen, eine Immobilie oder Kapitalanlage angeschafft hat, soll für seine Umsicht nicht "zahlen" müssen.
Ich möchte auch noch einmal darauf hinweisen, dass die gesetzliche Krankenversicherung eine Solidargemeinschaft ist und die Gruppe der Rentner diese Gemeinschaft seit Jahren finanziert und trägt. Die Rentner nun mit dem Argument, sie seien die Nutznießer des Systems, mit einer Gesetzesänderung zu belasten, wird ihrem Beitrag zum Gesundheitssystem nicht gerecht.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen meine Position verständlich machen und danke Ihnen sehr für Ihren Beitrag zur politischen Diskussion.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Hennrich