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Frage von Siegfried M. •

Frage an Michael Hennrich von Siegfried M. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Hennrich,

meines Anspruches auf eine Riesterrente in die gesetzliche Rentenversicherung einzubezahlen. Ich meine nach der Finanzkrise und deren negativen Folgen für die Sicherheit der Geldanlagen (Kapitalstock) wäre es Zeit, dass die gesetzliche Rentenversicherung für Beiträge zur Riesterrente geöffnet wird.

Ich möchte Sie fragen, was dagegen spricht bzw. seinerzeit dagegen gesprochen hat, daß die gesetzliche Rentenversicherung für die Riesterrente geöffnet wird bzw. schon früher nicht geöffnet wurde.

Mit freundlichen Grüßen
Siegfried Metzger

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Metzger,

Ihr Wunsch, Ihre private Vorsorge in das Umlageverfahren zu "riestern" ist vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise nachvollziehbar. Ich möchte Ihnen an dieser Stelle kurz erläutern, warum ich Ihre Meinung nicht teile und das geltende System für gut halte.

Bisher sieht das sozialen Sicherungssystem ein Nebeneinander von zwei Verfahrensarten vor: Das Umlageverfahren der gesetzlichen Rentenversicherung und das Kapitaldeckungsverfahren der privaten Altersversorgung.
Gerade im Hinblick auf die Finanzmarktkrise mag Ihnen das Umlageverfahren als sicherer erscheinen, weil die eingezahlten Beiträge unmittelbar zur Finanzierung der erbrachten Leistungen herangezogen werden.
Dabei darf aber nicht vergessen werden, dass dieses Verfahren einen klaren Nachteil mit sich bringt. Aufgrund der Abhängigkeit von demographischen Gegebenheiten führt das Umlageverfahren bei einer relativen Abnahme der sozialversicherungspflichtigen Bevölkerung zur Anzahl der anspruchsberechtigten Menschen zwingend zu höheren Beiträgen oder sinkenden Leistungen.
Diesen Nachteil gleicht das Kapitaldeckungsverfahren, dem Riester unterliegt, wieder aus. Denn hier werden individuellen Kapitalien ausgezahlt, die vom demographischen Wandel unabhängig sind.
Die Schwäche des Kapitaldeckungsverfahrens ist zweifelsohne, dass es nicht absolut krisensicher ist. Das Umlageverfahren, da stimme ich mit Ihnen überein, bietet im Vergleich dazu die größere Sicherheit.
Gerade aber weil sich die beiden Verfahren ergänzen und die Nachteile des einen durch die Vorteile des anderen Systems ausgeglichen werden, bin ich der Überzeugung, dass die Umstellung auf ein reines Umlageverfahren die kommenden Generationen über die Gebühr belasten und sich negativ auf die Sozialversicherungsleistungen auswirken würde. Die Überführung von Riester in die gesetzliche Rentenversicherung lehne ich daher ab.

Durch die Finanzkrise mag sich Ihnen die Frage nach einer höheren Absicherung von Riester stellen. Aber auch hier halte ich die bestehenden Sicherheitsvorkehrungen, die die einzelnen Anbieter getroffen haben (etwa in Form der Mindestertragsgarantien) für ausreichend gut. Es ist zu bedenken, dass zusätzliche Maßnahmen erhebliche Kosten verursachen und sich negativ auf die Rendite auswirken würden. Dies ist aber weder im Interesse des Riester-Sparers noch des Rentenbezugsberechtigten.

Alles in Allem sehe ich daher keinen Handlungsbedarf für eine Reform des bestehenden Systems.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Hennrich