Frage an Michael Hennrich von Horst T. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Hennrich,
dem Bundestag liegt derzeit der Entwurf eines Dienstrechtsneuregelungsgesetzes zur Beratung und Abstimmung vor. Danach soll die Altersgrenze der Beamten der Bundeswehrfeuerwehr, die fast ausschließlich dem mittleren Dienst angehören, von derzeit 60 auf 62 Jahre verlängert werden, während die der Soldaten des mittleren Dienstes auf 55 Jahre und die von Obristen und Generälen auf 62 festgelegt werden soll.
Werden Sie diesem Vorhaben zustimmen oder sich dafür einsetzen, dass für die Beamten der Bundeswehrfeuerwehr auch die Altersgrenze der vergleichbaren Soldaten mit 55 Jahre eingeführt wird ?
Mit freundlichen Grüßen
Horst Tüttelmann
Sehr geehrter Herr Tüttelmann,
vielen Dank für Ihre Frage zum Dienstrechtsneuordnungsgesetz. Der Gesetzesentwurf wird voraussichtlich in der nächsten Sitzungswoche, also Mitte November, in 2. und 3. Lesung im Plenum im Bundestag behandelt und verabschiedet werden. Die darin enthaltenen Vorschläge zur Anhebung der Altersgrenze von Beamten der Bundesfeuerwehr und von Soldaten ist nicht nur innerhalb der Koalition, sondern auch innerhalb meiner Fraktion sehr umstritten. Das derzeitige Ergebnis ist in harten Verhandlungen entstanden, wobei Änderungen nach wie vor möglich sind. Ich halte es für richtig, über eine Anhebung der Altersgrenzen auch im öffentlichen Dienst nachzudenken. Wichtig ist dabei, dass eine sachgerechte, den jeweiligen Anforderungen des Berufes gerecht werdende Lösung gefunden wird. Ähnlich hat sich auch Josef Scheuring von der Gewerkschaft der Polizei in der öffentlichen Anhörung geäußert, der die derzeitige "undifferenzierte" Anhebung der Altersgrenzen für Bundespolizisten auf 62 Jahre kritisiert hat. Wie das endgültige Ergebnis aussehen wird, lässt sich zum heutigen Zeitpunkt noch nicht abschließend sagen. Ich persönlich halte das Anliegen für gerechtfertigt, dass es nicht zu einer willkürlichen Ungleichbehandlung von Beamten der Berufsfeuerwehr und Soldaten kommt.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Hennrich
Sehr geehrter Herr Tüttelmann,
vielen Dank für Ihre Frage zum Dienstrechtsneuordnungsgesetz. Der Gesetzesentwurf wird voraussichtlich in der nächsten Sitzungswoche, also Mitte November, in 2. und 3. Lesung im Plenum im Bundestag behandelt und verabschiedet werden. Die darin enthaltenen Vorschläge zur Anhebung der Altersgrenze von Beamten der Bundesfeuerwehr und von Soldaten ist nicht nur innerhalb der Koalition, sondern auch innerhalb meiner Fraktion sehr umstritten. Das derzeitige Ergebnis ist in harten Verhandlungen entstanden, wobei Änderungen nach wie vor möglich sind. Ich halte es für richtig, über eine Anhebung der Altersgrenzen auch im öffentlichen Dienst nachzudenken. Wichtig ist dabei, dass eine sachgerechte, den jeweiligen Anforderungen des Berufes gerecht werdende Lösung gefunden wird. Ähnlich hat sich auch Josef Scheuring von der Gewerkschaft der Polizei in der öffentlichen Anhörung geäußert, der die derzeitige "undifferenzierte" Anhebung der Altersgrenzen für Bundespolizisten auf 62 Jahre kritisiert hat. Wie das endgültige Ergebnis aussehen wird, lässt sich zum heutigen Zeitpunkt noch nicht abschließend sagen. Ich persönlich halte das Anliegen für gerechtfertigt, dass es nicht zu einer willkürlichen Ungleichbehandlung von Beamten der Berufsfeuerwehr und Soldaten kommt.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Hennrich