Frage an Michael Hennrich von Ralf E. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Hennrich,
- Wie kann ein Radweg, der um ein Vielfaches gefährlicher ist, als die Fahrbahn, "aus Sicherheitsgründen erforderlich" sein? Müsste es angesichts der Untersuchungsergebnisse der BASt nicht eher heißen, das Radfahren auf der Fahrbahn ist aus Sicherheitsgründen erforderlich?
- Ich schrieb in meiner Frage, daß ein Großteil der benutzungspflichtigen Radwege in unserer Region die geforderten Sicherheitsanforderungen eben nicht erfordern. Auf diese Wege paßt Ihre Antwort zu "vorschriftsmäßigen Radwegen" nur sehr bedingt. Was soll Ihrer Meinung nach mit dem Teil der Radwege geschehen, die eben "vorschriftswidrig" benutzungspflichtig ausgeschildert wurden? Und was ist mit den wenigen nach §45 Abs. 9 StVO erforderlichen Radwegen, die von ihrem Zustand her so miserabel sind, dass die Unfallgefahren dort wieder höher sind, als bei Benutzung der Fahrbahn.
Aus meiner Sicht besteht hier zum Schutz der Bürger dringender Handlungsbedarf! Das betrifft Ihr Ressort ganz gewaltig, denn man wird als Radfahrer quasi entmündigt, auf einen mitunter deutlich gefährlicheren Weg geschickt und darf nicht auf die Fahrbahn, weil man dort einschneidende rechtliche Nachteile hat. Also hat man quasi kein Recht auf körperliche Unversehrtheit, vermutlich weil Autofahrer freie Fahrt haben wollen und ohnehin langsamere Radfahrer nochmals weitaus langsamer vorankommen sollen? So klingt zumindest Ihre Antwort. Oder gibt es mittlerweile eine wirklich eindeutige und umfassende Untersuchung, dass straßenbegleitende Sonderwege für Radfahrer sicherer sind, als die Fahrbahn wie behauptet? Bitte nennen Sie diese!
Dennoch bleibt noch immer die Frage: Wie kennzeichnen die Behörden einen eindeutigen, aus Sicherheitsgründen zwingend erforderlichen Radweg, der dann auch gewährleistet, entsprechend der VwV einwandfrei angelegt zu sein? Wie wollen Sie der Behördenwillkür der massiven Fehlplanung und unzulässigen Beschilderung vorbeugen, wenn für alle Radwege die gleichen Schilder gelten?
MfG
Sehr geehrter Herr Epple,
es ist außerordentlich schwer, ein solches Thema abstrakt zu behandeln. Sollte sich unter den beanstandeten Radwegen ein Radweg in Trägerschaft des Bundes handeln, bitte ich hierfür um Information, damit ich diese Angelegenheit verfolgen kann. Sind das Land, der Landkreis oder die Gemeinde betroffen, bin ich gerne bereit, Ihre Informationen weiterzugeben.
Da die rechtliche Situation klar geregelt ist, ist es dann Aufgabe der Straßenträger, ggf. Abhilfe zu schaffen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Hennrich MdB