Frage an Michael Hennrich von Klaus-Dieter J. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Hennrich,
die Kennzeichnung von Lebensmitteln kann im Sinne einer sehr guten Verbraucherinformation mit einer Ampel gekennzeichnet werden, analog des britischen Vorbilds. Tun Sie etwas dafür, dass diese Kennzeichung genau so kommt, und wenn ja, wie stellt sich Ihre Unterstützung dar?
Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Dieter Jorde
Sehr geehrter Herr Jorde,
vielen Dank für Ihre Mail vom 18. April 2008 zum Thema Verbraucherschutz.
Am 6. März 2008 wurde unter dem Titel "Aktionsplan Ernährung vorlegen; Verbraucherfreundlich Lebensmittelkennzeichnung" im Plenum nach einer Rede von Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Gerd Müller abgestimmt. Der Aktionsplan wird noch diskutiert und auch ich unterstütze das darin vorgestellte Vorgehen.
Im Endeffekt bedeutet dies, dass sich Deutschland in der Umsetzung der EU-Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel von Dezember 2006 auf einen etwas anderen Weg als Großbritannien begeben hat. Es soll keine Ampel-Kennzeichnung geben, sondern eine ausdifferenziertere Darstellung: So soll ein Energeielogo und erweiterte Nährwertinformationen auf den Lebensmitteln abgedruckt werden. Das Energielogo gibt dabei die Kalorien pro Portion und den Richtwert in % für die Tageszufuhr wieder. Eine Addition dieser Richtwerte hilft den Verbrauchern Ihren benötigten Tagesbedarf zu berechnen bzw. abzuschätzen. Darüber hinaus stellen die erweiterten Nährwertangaben den Gehalt an Zucker, Fett, gesättigten Fettsäuren und Kochsalz dar. Mit vielen Aktionen wird in Deutschland seit Jahren für eine gesunde Ernährung geworben. Darunter versteht man eine Zucker-, Salz- und Fettarme sowie an gesättigten Fettsäuren reiche Kost. Um dies zu erreichen hilft diese erweiterte Nährwertkennzeichnung aus meiner Sicht den Verbrauchern weiter, als dies die Darstellung der britischen Ampel tun würde.
Besonders bemerkenswert an der neuen Kennzeichnung ist, dass Sie nicht mehr nur klein in einer Ecke, sonder groß auf der Verpackung zu sehen sein wird. Zumindest das Energielogo muss daher auch auf der Schauseite des Produkts dargestellt werden, die erweiterten Nährwertangaben kann das Unternehmen entweder auch auf der Schauseite oder ansonsten an einer anderen Stelle anbringen. Unter folgendem Link können Sie sich die vorgeschlagene Kennzeichnung ansehen: http://www.bmelv.de/cln_044/nn_769206/SharedDocs/downloads/02-Verbraucherschutz/Lebensmittelsicherheit/SymboleErweiterteNaehrwertinformationen,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/SymboleErweiterteNaehrwertinformationen.pdf
Auf den Seiten des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz finden Sie zu diesem Thema noch weiterführende Informationen ( http://www.bmelv.de ). Gerne bin ich auch bereit, dieses Thema in einem persönlichen Gespräch zu vertiefen. Sollten Sie daran Interesse haben, so wenden Sie sich zur Terminabsprache bitte erneut an mich.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Hennrich