Frage an Michael Hennrich von Wilhelm Christian K. bezüglich Gesundheit
Viele Corona-Genesene wurden von der Politik vergessen.
Ab sofort haben 2x geimpfte und von Corona genesene Menschen Erleichterungen bei Kontakten.
Genesene bekommen dazu eine Bescheinigung vom zuständigen Gesundheitsamt zur Vorlage an den betreffenden Stellen, wie bei Friseuren, Läden, Gaststätten usw.
Ich habe eine Coronainfektion vor etwa 3 Monaten gehabt, die glimpflich wie eine Erkältung von meinem eigenen Immunsystem bekämpft wurde. Von einem Labor konnten in meinem Blut zahlreiche IgG-Antikörper festgestellt werden. Ich bin somit ein nachweislich Genesener.
Eine Bescheinigung vom Gesundheitsamt kann ich jedoch nicht erhalten, da bei meiner Infektion kein positiver PCR-Test durchgeführt und dem Gesundheitsamt nicht vorgelegt wurde. Ein PCR- Test konnte bei meiner damaligen Infektion auch nicht durchgeführt werden, da bei meiner Erkältung eine Coronainfektion nicht vermutet wurde. Nun stehe ich da ohne Bescheinigung, obwohl ich durch den Nachweis der Antikörper eine Coronainfektion hatte.
Meine Fragen:
Wieviel Millionen Deutsche tragen das gleiche Schicksal wie ich?
Wie können Menschen, die durch ihr eigenes Immunsystem genesen sind, ebenfalls die gleichen Freiheiten bekommen, so wie die Genesenen, die einen schwereren Infektionsverlauf hatten und dem Gesundheitsamt gemeldet wurden.
Ist das eigene Immunsystem weniger Wert und werden von den Politikern nur noch geimpfte Menschen und schwere Krankheitsverläufe als genesen anerkannt?
Ich bitte die Politiker darum, das betreffende Gesetz so zu ändern und Menschen, die durch das eigene Immunsystem von einer Coronainfektion genesen sind auch als Genesene einzuordnen und Diese mit einer amtlichen Bescheinigung zu versehen. Denn vor dem Gesetz sollten alle Menschen gleich sein.
Sehr geehrter Herr Koch,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich kann diese, gerade auch vor dem Hintergrund der eigenen Erkrankung, sehr gut nachvollziehen. Zur Erklärung lässt sich sagen, dass der positive PCR- Test gegenwärtig die beste, wenn auch nicht perfekte Grundlage bietet, um eine Person als Genesenen einzustufen. Entscheidend ist hier die genaue Kenntnis des Zeitpunkts der Infektion in Verbindung mit dem zeitlichem Limit, wonach eben nur für sechs Monate eine Einstufung als Genesener erfolgt. Eine weitergehende Regelung ist leider nicht möglich, da bisher wissenschaftlich nicht eindeutig nachgewiesen werden konnte, ob der Schutz durch Antikörper über diesen Zeitraum hinausgeht.
Bei einer unbemerkten Infektion oder einer solchen, die nur vermutet zu einem bestimmten Zeitpunkt stattgefunden hat, bleibt der Zeitpunkt schlicht nicht nachweisbar. Und damit kann auch die Frage, ob ein ausreichender Schutz besteht und für wie lange nur ungenau eingegrenzt werden. Dies betrifft viele weitergehende Fragen, etwa wann und wie sich der Schutz durch Antikörper abbaut. Die Zahl der Antikörper alleine, ohne weitere Kenntnisse über den Verlauf, bietet nach wissenschaftlichen Erkenntnissen derzeit schlicht noch keine gesicherte Grundlage. Ich hoffe, die Gründe sind für Sie nachvollziehbar. Die Kritik an der Regelung kann ich, wie eingangs beschrieben, durchaus verstehen. Vor dem geschilderten Hintergrund und dessen Abwägung halte ich sie aber für ausreichend fundiert, pragmatisch und damit als Übergangslösung für vertretbar.
Da wir nun auch immer schneller mit den Impfungen vorankommen, haben wir ja für den Einzelnen aber auch unserer Gesellschaft als Ganzes eine konkrete Perspektive auf immer weitergehende Lockerungen, die wir ja auch schon sehen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Hennrich