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Michael Hennrich
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Frage von Stefan K. •

Frage an Michael Hennrich von Stefan K. bezüglich Menschenrechte

Der Richter Jens Gnisa, ehemaliger Vorsitzender des Deutschen Richterbundes, warnt ausdrücklich vor dem neuen Infektionsschutzgesetz. Das Gesetzt habe "mit seinem Demokratieverständnis nichts mehr zu tun".
Siehe hier für seine Kritikpunkte: https://www.berliner-zeitung.de/news/richter-zu-infektionsschutzgesetz-nichtachtung-der-justiz-und-dauerlockdown-li.151817

Falls Sie planen dem Gesetzentwurf zuzustimmen: was ist Ihre Meinung zu den Krititkpunkten von Richter Jens Gnisa?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kösling,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ganz aktuell laufen derzeit ja noch die Beratungen zu dem geplanten Gesetz. Ich habe hierzu grundlegend bereits einmal einige Gedanken in der Antwort an Frau Paulus hier auf Abgeordnetenwatch formuliert. Ich möchte Sie bitten, auch diese zur Kenntnis zu nehmen.
Zu dem Gesetz äußern sich derzeit Fachleute aus allen Disziplinen, am vergangenen Freitag gab es hierzu auch eine reguläre Anhörung, wie dies in der Gesetzgebung üblich ist. Ich kann Ihnen versichern, dass ich alle Argumente, ob kritisch oder befürwortend, sehr genau prüfe. Die von Herrn Gnisa aufgeworfenen Fragen aus dem verlinkten Artikel spiegeln dabei einige der zentralen Punkte wieder, die derzeit aus guten Grund diskutiert werden. Etwa die Frage nach nächtlichen Ausgangssperren. Sie werden bereits heute in von Ländern und Landkreise als ein Bestandteil zur Bekämpfung des Infektionsgeschehens verhängt. Auch in anderen europäischen Staaten, die mit hohen Infektionszahlen aufgrund der Mutation des Corona-Virus zu kämpfen haben, waren oder sind sie Teil der Maßnahmen. Gleichzeitig sehe ich die Härten, die eine solche Verschärfung für einige Mitbürger mit sich bringen würde. Auch die schwierige juristische Argumentation ist mir bewusst: Die Ausgangssperre ist ja nunmehr ein Mittel zum Zweck, um größere Treffen im privaten Raum mit hoher Infektionsgefahr zu verhindern. Etwa wenn man mit mehreren Personen im Innenraum einen privaten Kneipenabend abhalte würde. Gleichzeitig werden sie zusätzlich zur Frage des Nutzens auch unter juristischen Gesichtspunkten von verschiedener Seite positiv bewertet. Als Parlamentarier betrachte ich es als meine Pflicht, Für und Wider genau abzuwägen und auch den Raum für Kompromisse zu nutzen.

Ich möchte Ihnen an dieser Stelle auch nicht verhehlen, dass ich das Krisenmanagement seit ca. Herbst letzten Jahres kritisch sehe: Hier sind Fehler passiert, insgesamt wäre ein entschiedeneres Handeln im Rückblick besser gewesen. Auch die Länder haben sich oft nicht konstruktiv verhalten. Ähnlich haben sich ja auch bereits verschiedene Ministerpräsidenten geäußert. Das Handeln des Bundes wurde nun ja auch notwendig, weil die Länder sich nicht oder nur lückenhaft an die selbstauferlegten Verabredungen aus der Ministerpräsidentenkonferenz halten. Bei gleicher Infektionslage verstehen aber viele Bürgerinnen und Bürger zurecht nicht, warum man in einem Landkreis weitere Öffnungen durchsetzt, während man in einem anderen Landkreis in einen Lockdown geht. Hier soll die Novelle des Bevölkerungsschutzgesetzes Klarheit schaffen und dies unterstütze ich - wenn auch schweren Herzens.

Bleiben Sie gesund, mit freundlichen Grüßen

Michael Hennrich