Frage an Michael Hennrich von Sabine M. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Hennrich,
Ich bitte Sie folgendes Antwortverhalten Ihrerseits bzgl. meinen Fragen vom 09.08.2020 zu überprüfen:
Meine Frage: Was gehen Aussenstehende intime Daten der Bürger an und welche Gefahren beschwört die Weitergabe an Dritte herauf?
Ihre Antwort: Keine.
Meine Bitte: Bitte beantworten Sie meine Frage genau so, wie es ihrer Formulierung entspricht.
Meine Frage: Mit welchem Thema haben Sie sich als Obmann im Gesundheitsausschuss seit Oktober 2019 bis Januar 2020 überwiegend befasst und was ist dabei an Gesundheitsvorsorge für die Bürger an messbarem Ergebnis rausgekommen?
Ihre Antwort: Wir haben für ausreichend Kapazitäten in den Krankenhäusern zur Versorgung gesorgt, wir haben sowohl das ärztliche als auch das pflegerische Personal unterstützt und mögliche Einbußen finanziell abgefedert - um nur einige wenige Beispiele zu nennen. Sie fragten auch nach messbaren Ergebnissen - diese können Sie jederzeit den Seiten des RKIs und der WHO entnehmen und vergleichen Sie diese Zahlen aus Deutschland doch dann gern mit den Infektionsgeschehen in anderen Ländern.
Meine Bitte: Bitte beantworten Sie meine Frage genau so, wie es ihrer Formulierung entspricht.
Kapazitäten in den Krankenhäusern, deren Versorgung, Bezahlung von Ärzten/Pflegern etc. sind Aufgaben der Arbeitgeber und Krankenhausbetreiber etc., wobei aus Ihren allgemein gehaltenen Formulierungen (ausreichend,unterstützt, abgefedert) nicht einmal ein Vergleichswert oder Anhaltspunkt einer konkreten Handlung für eine Leitungsbewertung der Arbeitgeber bzw. Krankenhausbetreiber ableitbar ist (vorher/nachher Differenz).
Statistiken des RKI und der WHO sind vorliegend nicht angefragt, ebenso das Infektionsgeschehen in anderen Ländern.
Meine Frage: Sie sind auch Gesandter der CDU aus dem Süd-Westen und Bundestagsabgeordneter, wie sehen Sie Ihre "politische" Zukunft?
Ihre Antwort: Keine
Meine Bitte: Bitte beantworten Sie meine Frage genau so, wie es ihrer Formulierung entspricht.
Danke sehr.
Sehr geehrte Frau Maier,
vielen Dank für Ihre erneute Zuschrift über dieses Onlineportal. Alle Abgeordneten - auch der für Sie zuständige Wahlkreisabgeordnete - sind direkt per Mail, Post oder Telefon erreichbar.
Es tut mir sehr leid, wenn Sie mit meinem Antwortverhalten nicht einverstanden sind aber ich kann Ihnen versprechen, dass ich bei all der Fülle an unterschiedlichsten Anfragen meine Antworten nach besten Wissen und Gewissen formuliere.
Zu Ihrer ersten Frage:
Ich wüsste nicht, von welchen intimen Daten Sie sprechen, die Außenstehende einsehen könnten. Bei dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) sorgen wir allerdings dafür, dass Forscherinnen und Forscher Gesundheitsdaten in anonymisierter bzw. pseudonymisierter Form zum Wohle aller Patientinnen und Patienten nutzen können. In der Medizin entsteht Fortschritt gerade dann, wenn ein Wissens- und Erfahrungsaustauch zwischen Forschung und Versorgungsalltag stattfinden kann. Das eigens dafür gegründete - im Bundesgesundheitsministerium angesiedelte - Forschungsdatenzentrum steht dabei für höchste Datensicherheit und eine vertrauensvolle Datennutzung. Deshalb muss die Datennutzung beantragt und genehmigt werden. Daten dürfen ausschließlich entsprechend dem durch das Gesetz festgelegten Zweck genutzt werden. Zusätzlich werden sie nur anonymisiert zur Verfügung gestellt. Denn es ist für uns zentral, dass die Daten der Versicherten sicher sind.
Zu Ihrer zweiten Frage:
Von Oktober 2019 bis Januar 2020 gab es 17 Sitzungen des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestages, die ich als Obmann der CDU/CSU Fraktion vorbereitet und begleitet habe. Die einzelnen Themen können Sie den veröffentlichten Tagesordnungen des Ausschusses auf ww.bundestag.de entnehmen.
Gern nenne ich Ihnen auch ein konkretes Beispiel aus meiner Arbeit in dieser Zeit:
Mit dem Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz – GKV-BRG) haben wir eine Entlastung für alle Betriebsrentner beschlossen: Mit dem Gesetz, das zum Jahresbeginn in Kraft getreten ist, wurde die bisherige Freigrenze von 155,75 Euro in einen dynamisierten Freibetrag umgewandelt. Das heißt, dass auf diesen Betrag keine Beiträge für die Gesetzliche Krankenversicherung erhoben werden.
Des Weiteren bin ich zuständig für das Thema Apotheken und Arzneimittel. Im September des letzten Jahres habe ich dazu ein umfangreiches Positionspapier vorgelegt. Aktuell begleite ich das Gesetz rund das Thema "Stärkung der Vor-Ort-Apotheke".
Zu Ihrer dritten Frage:
Gerade wurde ich erneut als Bundestagskandidat für meinen Wahlkreis nominiert und ich freue mich auf einen spannenden Wahlkampf in nächsten Jahr.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Hennrich