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Michael Hennrich
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Frage von Friederike R. •

Frage an Michael Hennrich von Friederike R. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Hennrich,

wie werden Sie und Ihre Fraktion sich in der Corona-Debatte zur Impfpflicht und/oder dem Immunitätsausweis positionieren?

Freundliche Grüße

Friederike Raff

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Raff,

der Entwurf, den Sie ansprechen wurde zwischenzeitlich wieder zurückgezogen. Gerne würde ich aber hier ein Missverständnis ausräumen.
Was hatte der Entwurf eigentlich festgehalten: Er sah vor, dass bei der Anordnung und Durchführung behördlich angeordneter Schutzmaßnahmen in angemessener Weise zu berücksichtigen sei, ob und inwieweit eine Person, die ihre Immunität wissenschaftlich nachweisen kann, von den Maßnahmen ganz oder teilweise ausgenommen werden kann. Der Gesetzentwurf sah außerdem eine Konkretisierung der bereits heute bestehenden Impfdokumentation (§ 22 Infektionsschutzgesetz) und eine Erweiterung dieser Dokumentation auf den Immunitätsstatus vor, dieser ist nicht gleichbedeutend mit einer Impfung.
Wichtig in diesem Zusammenhang wäre eine zweifelsfreie Feststellung einer Immunität, die ausschließt, dass eine Infektionskrankheit von der betroffenen Person übertragen werden kann. Der Schutzzweck der behördlich angeordneten Maßnahme sollte dadurch nicht gefährdet werden.

Da es derzeit noch offene Fragen bzgl. einer wissenschaftlich zweifelsfreien Feststellung der Immunität gibt, wurde noch vor dem Beschluss der Fraktionsgremien die Streichung der entsprechenden Regelungen aus dem Gesetzentwurf vorgenommen. Grundsätzlich bleibt es die Aufgabe der Politik, die Verhältnismäßigkeit von behördlichen Maßnahmen in den Blick zu nehmen, hierzu zählt auch ggf. die Rechte jedes Einzeln unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit einzuschränken und die Frage – insbesondere, wenn in möglicherweise absehbarer Zeit die Immunität durch einen wissenschaftlich zweifelsfreien Antikörpertest oder eine durchgeführte Impfung festgestellt werden kann. Denken Sie bspw. nur an die Situation in Altenheimen, was wäre hier nicht gewonnen, wenn man Menschen mit Immunität einen freieren Zugang gewähren könnte!

Wie man eine solche Immunität dann angemessen dokumentiert, wird ebenfalls zu diskutieren sein. Ausdrücklich wäre es bei diesen Änderungen nicht um die Einführung einer Impfpflicht gegangen, sondern um eine nachvollziehbare Dokumentation und darauf basierend die Prüfung der Verhältnismäßigkeit von behördlichen Maßnahmen. Gleichzeitig müssen wir auch ethische Belange von Menschen und Risikogruppen in den Blick nehmen. Deshalb ist es zu begrüßen, dass der Deutsche Ethikrat nun um eine Stellungnahme gebeten wurde.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Hennrich