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Michael Hennrich
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Frage von Heike R. •

Frage an Michael Hennrich von Heike R. bezüglich Bundestag

Sehr geehrter Herr Hennrich,
Sie beantworten meine Frage nicht, verweisen darauf, ich möge mich doch an meinen Wahlkreisabgeorneten wenden.
Der Bundestagsabgeordnete vertritt gemäß Art. 38 Absatz 1 Satz 2 GG das gesamte deutsche Volk.
Sie sind der einzige, mir bekannte CDU Abgeordnete, der derart einschränkend ist.
Warum sehen Sie dies anders als das GG und verweigern sich ?

Heike Rogall

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau R.,

vielen Dank für Ihre erneute Zuschrift. Innerhalb der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag haben wir uns darauf verständigt, dass in der Regel jeder Abgeordnete ausschließlich die Anfragen aus seinem Wahlkreis beantwortet. Dies hat den Vorteil, dass alle Zuschriften zeitnah und individuell beantwortet werden können. In der Gemeinschaft der Abgeordneten vertreten wir so das ganze Volk. Täglich erreichen uns unzählige Zuschriften - nicht nur in der aktuellen Krise - und wir versuchen so, allen Anfragen gerecht zu werden. Insofern bitte ich einfach um Verständnis, dass ich auf die Wahlkreisabgeordneten verweise. Gerade in den letzten Tagen gehen zahlreiche Mails aus meinem Wahlkreis bei mir ein und ich möchte diese umfassend und ausführlich beantworten. Soweit ich weiß kommen Sie aus Bayern. Hier gibt es ausgezeichnete Kolleginnen und Kollegen vor Ort, die sich um Ihre Anliegen kümmern. Als Ärztin würden Sie doch auch Patienten aus dem Landkreis Esslingen an die Kolleginnen und Kollegen vor Ort verweisen, oder? Insbesondere dann, wenn es sich um allgemeine Beschwerden behandelt. Insofern bitte ich um Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Hennrich