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Michael Hennrich
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Frage von Michael W. •

Frage an Michael Hennrich von Michael W. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Hennrich,

ich verfolge in den letzten Wochen aufmerksam die "Krippen"-Diskussion.
Meine Frau und ich haben 3 Kinder, die alle in den ersten 3 Jahren zu Hause erzogen wurden und ab dem 3ten Lebensjahr dann den Kindergarten besuchten.
Was ist Ihre Meinung zu diesem Thema? Wahlfreiheit der Eltern bei gleichwertiger Förderung von Zuhause-Erziehung oder Krippenplatz? Was halten Sie von einem Betreuungsgeld (oder Gutschein-Modell) für die Kleinkinderziehung in der Familie, wenn sich ein Ehepaar für die Erziehung zu Hause entscheidet?

Mit freundlichen Grüßen,
Michael Wunder

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Wunder,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 7. Juni 2007. Der in der Großen Koalition gefundene Kompromiss zur Kleinkindbetreuung findet meine Zustimmung. Maßgebend ist für mich dabei, dass die Wahlfreiheit gewahrt bleibt. Es muss auch weiterhin die alleinige Entscheidung der Eltern bleiben, wie sie ihr Kind betreuen wollen.
Wir haben derzeit in Westdeutschland eine Deckungsquote bei Kleinkindbetreuungsplätzen (hierzu zählen Krippenplätze, aber auch Tagesmütter und Elterninitiativen) von unter 10 Prozent. Damit ist die Wahlfreiheit für diejenigen Eltern, die beide nach der Geburt eines Kindes wieder arbeiten möchten bzw. müssen, nicht gewährleistet. Aus diesem Grunde ist es wichtig, die Kleinkindbetreuung für Kinder zwischen 1 und 3 Jahren in den kommenden Jahren nachfrageorientiert auszubauen. Die Koalition hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2013 eine Betreuungsquote von 35 Prozent zu erreichen. Wichtig ist für mich, dass nicht alleine Krippenplätze geschaffen werden sollen. Auch Tagesmütter sind in dieses Konzept einbezogen. Dem ab 2013 vorgesehenen Rechtsanspruch stehe ich skeptisch gegenüber.
Genauso wichtig ist mir jedoch die Berücksichtigung von Eltern, die ihr Kind in den ersten 3 Jahren zu Hause betreuen wollen. Die Abqualifizierung des vorgesehenen Betreuungsgeldes als "Herdprämie" halte ich für Unsinn. Hier wird die Familienleistung, die beispielsweise Sie für 3 Kinder geleistet haben, in einer polemischen Art und Weise herabgewürdigt. Deshalb begrüße ich die Diskussion um das Betreuungsgeld, weil sie deutlich macht, dass es nicht alleine nur um die Eltern gehen kann, die wieder relativ schnell in den Beruf wechseln müssen.
Ob und in welcher Form das Betreuungsgeld kommen kann, ist noch völlig offen. Sie verfolgen die Diskussion. Wenn ein Betreuungsgeld vorgesehen ist, dann müssen wir darauf achten, dass dieses Geld dann auch wirklich dem Kind zugute kommt. Deshalb wurde die Idee eines Gutscheinsystems geboren. Doch insbesondere aus dem ländlichen Raum bekomme ich Bedenken zu hören, die lauten, dass dort solche Gutscheine (z.B. für Familienkurse usw.) nicht in Anspruch genommen werden können, weil die entsprechenden Einrichtungen nicht vor Ort sind.
Ich gebe zu, dass ich mich selbst in dieser Frage noch nicht entschieden habe. Ich möchte mir erst alle Argumente anhören und danach entscheiden.
Sollte jedoch insbesondere der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz eingeführt werden, brauchen wir auf der anderen Seite auch für diejenigen Eltern eine Unterstützung, die ihr Kind weiterhin in den ersten 3 Jahren zu Hause betreuen wollen.
Froh bin ich über die Tatsache, dass der Ausbau des Betreuungssystems nicht über Kürzungen beim Kindergeld finanziert wird, wie dies ja ebenfalls in die Diskussion eingebracht wurde. Ich bin dagegen, dass wir die eine Betreuungsform gegen die andere ausspielen. Auch dies bedeutet für mich Wahlfreiheit.
Gerne stehe ich Ihnen auch zu einem persönlichen Gespräch zur Verfügung, um mit Ihnen weitere Gesichtspunkte auszudiskutieren. Sollten Sie Interesse daran haben, wenden Sie sich einfach an Herrn Kunzmann in meinem Nürtinger Wahlkreisbüro unter der Tel-Nr. (07022) 3 41 09.

Mit freundlichen Grüßen,
Michael Hennrich