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Michael Hennrich
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Frage von Daniel D. •

Frage an Michael Hennrich von Daniel D. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Hennrich,

Vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Frage vom 21.9. Das Urteil des BVG verstehe ich so, dass bei einem Todesfallrisiko durch eine staatliche Maßnahme gar keine Debatte um das ethisch Gebotene gegenüber den Maserntodesfällen zu führen ist, sondern zuerst das Todesfallrisiko durch die Maßnahme zu verhindern ist. In dem Kabinettsentwurf konnte ich keinen Hinweis auf eine ausführlichere Beratung oder medizinische Prüfung vor einer Impfung finden, die in der Lage wäre, schwere Nebenwirkungen oder einen Todesfall zu verhindern. Gefunden habe ich dagegen die Neuregelung, dass alle Ärzte „unabhängig von den Grenzen der Ausübung ihrer fachärztlichen Tätigkeit“ Impfungen vornehmen können. Können Ihrer Meinung nach fachfremde Ärzte eine umfangreiche und transparente Aufklärung für potentiell tödliche Impfungen leisten, und damit zur verbesserten Sicherheit beitragen?

Die beiden Todesfälle aus dem Jahr 2014 haben gezeigt, dass diese Fälle zwar dokumentiert werden, aber keine Konsequenzen haben und vielmehr erfolgreich unter den Teppich gekehrt worden sind. Wie wollen Sie erreichen, dass die geschilderten Fälle endlich Teil einer wirklich transparenten Impfberatung werden? Was ist hier ihrer Meinung nach das ethisch Gebotene in Bezug auf diese Todesfälle?
Auf welche Zahlen stützen Sie Ihre Aussage, dass es eine „Erosion der Impfrate“ gäbe? Laut Stellungnahme der Ärzte für Individuelle Impfentscheidung, die ihre Daten auf der Basis der Zahlen des RKI zusammengestellt haben, sind die Impfraten seit Jahren auf hohem Niveau konstant. ( https://www.individuelle-impfentscheidung.de/pdfs/Masernschutzgesetz%20-%20Stellungnahme%20Kabinettsentwurf.pdf )
Welche Fakten oder Studien geben Ihnen die Sicherheit, dass eine Impfpflicht die Impfraten erhöhen können und nicht zu vermehrtem Widerstand der Bevölkerung führen? Sind Ihnen die in der Stellungnahme aufgeführten und von Experten vorgeschlagenen Alternativen zur Impfpflicht bekannt?

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Sehr geehrte Herr D.,

für die Begründung von Urteilen des BVG empfehle ich Ihnen, Informationen direkt vom Bundesverfassungsgericht einzuholen bzw. das dortige Informationsangebot zu nutzen. Zu Ihren weiteren Fragen kann ich Ihnen nur noch einmal nahelegen, einen Blick in den Gesetzesentwurf zu werfen. Insbesondere die Ausweitung der Regelungen in puncto Impfdokumentation in der auch die ärztliche Beratung festgelegt ist (§22) sowie die Begründungen im Schlussteil des Gesetzes ab Seite 23 zu dieser Frage und bspw. auch zu den begründeten Ausnahmen von der Impfpflicht. Hier finden Sie auch Erläuterungen zu der Ausweitung der Impfung auf weitere Ärztegruppen, um durch mehr Anlaufpunkte eine bessere Impfquote umzusetzen.

Den Gesetzesentwurf finden Sie unter folgendem Link:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/M/Masernschutzgesetz_Kabinett.pdf

Zur Frage der Entwicklung der Impfquote, der Voraussetzungen eines wirksamen Herdenschutzes und der Abwägung möglicher Maßnahmen möchte ich auf die wissenschaftlichen Stellungnahmen zu dem Gesetz von verschiedenen Verbänden verweisen, bspw. jene der Bundesärztekammer, dem Deutschen Lehrerverband oder auch der Ständigen Impfkommission. Sie finden diese unter folgendem Link:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/stellungnahmen-refe/masernschutzgesetz.html

Bezüglich aktueller Daten zur, leider immer noch zu geringen Impfquote möchte ich auf das aktuelle Bulletin des Robert-Koch-Instituts verweisen:

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2018/Ausgaben/16_18.pdf?__blob=publicationFile

Die von Ihnen angeführten, tragischen Todesfälle und ihrer besonderen Umstände, haben Sie dem "Bulletin zur Arzneimittelsicherheit" aus dem Juni 2016 entnommen. Das Bulletin ist eine offizielle Publikation von zwei staatlichen Einrichtungen, dem Paul-Ehrlich-Institut und dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Die freizugängliche Publikation hatten Sie bereits in ihrer letzten Anfrage verlinkt. In diesem Bulletin werden diese beiden tragischen Fälle detailliert erklärt, inklusive der besonderen Vorgeschichte sowie den Behandlungsverläufen. Des Weiteren werden wissenschaftliche Studien angeführt, die den vorliegenden medizinischen Hintergrund eines Immundefekts einordnen. Ich verstehe daher nicht, wie Sie zu der Wortwahl gelangen, hier würde etwas unter den "Teppich gekehrt".

Das geplante Masernschutzgesetz verlangt von uns Parlamentariern, wie im Übrigen jedes Gesetz, ein genaues Abwägen der eingesetzten Mitteln gegenüber den angestrebten Zielen. Dies geschieht nun im parlamentarischen Prozess. Dabei verbleibe ich im Übrigen wie in meiner letzten Antwort an Sie:

Die weitere Erosion der Impfrate kann aufgrund der weitreichenden Gefahren, besonders für Babys und Kleinkinder mit unzureichendem Impfschutz, jedenfalls keine Option sein.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Hennrich