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Frage von Daniel D. •

Frage an Michael Hennrich von Daniel D. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Hennrich,

Laut Paul-Ehrlich-Institut sind im Jahr 2014 zwei Jungen eindeutig an den Folgen der MMR Impfung verstorben. Das Paul-Ehrlich-Institut berichtet von weiteren 14 Personen, die im Zeitraum von 32 Jahren auf dieselbe Art und Weise verstorben sind ( http://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/bulletin-einzelartikel/2016-daten-pharmakovigilanz-impfstoffe-2014.pdf?__blob=publicationFile&v=4 ). Da wir nirgends einen Aufruf oder Forderungen finden konnten, dass solche Fälle in Zukunft vermieden werden sollen, müssen wir davon ausgehen, dass auch weiterhin Kinder durch die MMR Impfung sterben können und billigend in Kauf genommen werden. Das Bundesverfassungsgericht hat auf die Frage, ob ein von Terroristen gekapertes Flugzeug abgeschossen werden darf, das gegen das Leben von anderen Menschen eingesetzt werden soll, geurteilt, dass dies mit dem Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 Satz GG in Verbindung mit der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG nicht vereinbar ist. Die Verhältnismäßigkeit spielt hierbei keine Rolle.

Meine Frage ist nun, ob es im Anbetracht dieses Urteils rechtens ist, ein Gesetz zu verabschieden, bei dem unter Umständen das Leben von unfreiwillig Geimpften für das Leben von Immunsupprimierten geopfert wird? Wenn ja, ist dann Ihrer Meinung das Leben eines an Masern verstorbenen Menschen mehr wert, als das Leben eines Menschen, der in der Folge einer MMR Impfung verstirbt?

Es geht bei dieser Frage nicht um den Sinn der Impfung, sondern lediglich um die Frage der Freiwilligkeit. Sowohl der Tod nach einer Masernerkrankung, sowie ein Todesfall nach einer Impfung sind bei den derzeitigen freiwilligen Impfquoten und Masernfallzahlen extrem seltene Ereignisse. Um auch nur annähernd an das Dilemma Flugzeug/Fussballstadion heranzukommen, müsste es mind. 200 Maserntodesfälle im Jahr geben.

Ich würde mich über eine ehrliche Antwort sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
D. D.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr D.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne möchte ich die Gelegenheit nutzen, um vorneweg einige grundlegende Punkte des Masernschutzgesetzes klarzustellen: Der vorliegende Gesetzesentwurf definiert und begründet sehr genau den Personenkreis, für den eine verpflichtenden Impfung zukünftig vorgesehen ist. Die Neufassung sieht weiterhin vor, dass die Beratung zu jeder Impfung zukünftig gestärkt wird und hierin auch auf mögliche Impfreaktionen Bezug genommen werden muss. Zudem kann bei einer vorliegenden medizinischen Begründung im Einzelfall von einer Impfung abgesehen werden. Diese und weitere Maßnahmen dienen dazu, den Impfvorgang umfassend zu dokumentieren und das sehr geringe Risiko von Komplikationen nach einer Impfung weiter zu reduzieren.
Diese Einschränkungen dienen damit auch der Ausgewogenheit der Impfpflicht. Zur Ausgewogenheit zählt auch, dass in der Vergangenheit bereits durch verschiedene freiwillige Maßnahmen versucht wurde, eine höhere Impfquote und damit den nötigen Herdenschutz zu erreichen. Dies war leider nicht erfolgreich. Der Herdenschutz ist aber wichtig, um diejenigen zu schützen, die nicht oder noch nicht geimpft werden können. Hierzu zählen besonders Babys, da gegen Masern erst mit ca. einem Jahr geimpft werden kann. Sie können im Fall einer Erkrankung Langzeitschäden davon tragen oder sogar sterben. Das gilt es zu verhindern. Nach Abwägung aller Optionen liegt nun ein Gesetzesentwurf vor, der hierfür eine begrenzte Impfpflicht vorsieht. Der von Ihnen angeführte Vergleich zu entführten Flugzeugen finde ich daher in der Debatte um das ethisch Gebotene wenig hilfreich. Richtig finde ich es aber grundsätzlich immer zu überlegen, wie wir in der ärztlichen Behandlung, die geringen Risiken bei einer Impfung durch geeignete medizinische Verfahren und Bestimmung von sehr spezifischen Risikogruppen noch weiter reduzieren können. Diese Frage beschäftigt uns ebenso sehr wie die Verbesserung des Herdenschutzes. Ich kann Ihnen versichern, dass diese Aspekte bei der Prüfung und Weiterentwicklung des bestehenden Gesetzesentwurfs im parlamentarischen Verfahren weiter besprochen werden.

Die weitere Erosion der Impfrate kann aufgrund der weitreichenden Gefahren, besonders für Babys und Kleinkinder mit unzureichendem Impfschutz, jedenfalls keine Option sein.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Hennrich