Frage an Michael Hennrich von Klara W. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Hennrich,
im Jahresbericht Organspende/Transplantation 2017 der DSO https://www.dso.de/uploads/tx_dsodl/JB_2017_web_01.pdf steht auf Seite 54, dass von 863 Zustimmungen nur 170 oder 19,7 Prozent nachweisbare Zustimmungen der Explantierten waren.
693 bzw. 81,3 Prozent oder 4 von 5 Zustimmungen zur Organ- und Körperspende erfolgten ohne die Einwilligung der Sterbenden, einzig durch den "Kunstbegriff" Angehörige.
In den letzten Jahren ist mit Tausenden Sterbenden ohne ihre Zustimmung so verfahren worden, das ist unfassbar und den meisten Bürgern sicher völlig unbekannt.
Angehörige müssen gemäß § 4 TPG nicht einmal Verwandte sein, es kann irgendwer sein, der dem "Organ- oder Gewebespender..in besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig nahegestanden hat..", der Mitbewohner, der Friseur, die Putzfrau, jedermann.
Angehörige müssen in den letzten zwei Jahren vor der Freigabe persönlichen Kontakt gehabt haben (wie oft?), dabei ist nicht einmal generell davon auszugehen, dass sie dem Sterbenden etwas gutes tun wollen; oftmals gibt es große Spannungen in Familien aus unterschiedlichsten Gründen und Rachegelüste.
Die bekannte positive Einstellung zur Organspende (der Empfang von Organen und/oder die Entnahme bei sich?), eine Sinngebung des plötzlichen Todes für die Angehörigen (der Tod soll einen Nutzen haben!), altruistische Motive (Mitgefühl) sowie sonstige Gründe (Welche?) veranlassten die Angehörigen zur Zustimmung zur Organspende (Seite 57).
Keiner dieser angeführten Gründe hat das Allergeringste mit einer mutmaßlichen Zustimmung des Sterbenden zu tun oder lässt Rückschlüsse darauf zu.
Es ist unglaublich, dass in den allerwenigsten Fällen der Organ- und Gewebeentnahme selbst zugestimmt werden muss, sondern aussenstehende Dritte diese Zustimmung, gesetzeskonform, erteilen.
Werden Sie größte Sorge dafür tragen, dass einzig der Betroffene ausdrücklich und nachweisbar Ja gesagt haben muss und dieses Gesetz schnellstens zu Fall kommt?
Sehr geehrte Frau Waldmann,
wie Sie sicher der aktuellen Berichterstattung entnommen haben, beschäftigt sich der Bundestag zurzeit mit den Vorberatungen zu einer Reform der Organspende. Hier liegen unterschiedliche Ansätze vor, die derzeit nicht nur besprochen sondern auch rechtlich immer genauer gefasst werden. Bei allen Unterschieden ist diesen Ansätzen gemein, dass sie verbindlichere Regelung für eine Entscheidung und deren Dokumentation vorsehen. Ich bin zuversichtlich, dass wir damit mehr Klarheit schaffen können und dies für die Betroffenen und ihre Angehörigen in einer solchen Situation Erleichterung bedeutet.
Ihre Darstellung der Zahlen aus dem Bericht der Deutschen Stiftung Organspende und deren Interpretation kann ich nicht teilen. Der Report legt hier aus meiner Sicht andere Schlussfolgerungen nahe. Auch aus juristischer Sicht stellt sich die Sachlage anders dar. So ist der Begriff des „Angehörigen“ in §1a des Transplantationsgesetzes eindeutig definiert und kann eben gerade nicht eine beliebige Person sein.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Hennrich