Frage an Michael Hennrich von Philipp W. bezüglich Jugend
Sehr geehrter Herr Hennrich,
berufstätige Eltern sind heute vielseitigen Belastungen ausgesetzt. Es ist ein täglicher Kampf gegen die Uhr um Berufsleben und Familie unter einen Hut zu bekommen. Das ist auch insofern in Ordnung, als man sich dafür entschieden hat Kinder zu bekommen. Was ich allerdings als zutiefst ungerecht empfinde, ist die sehr unterschiedliche Belastung beim Thema Kinderbetreuungskosten. Da die Kommune diese selber festlegt, ist es ein reines Glücksspiel, ob man entweder geschröpft wird, oder in den Genuss kostenloser Kinderbetreuung kommt. In unserem Fall ist es so, dass uns die Kinderbetreuung für unsere zwei Kinder derzeit ganze 750 € im Monat kostet. Das sind 9.000 € im Jahr bzw. bis die Kinder in die Schule kommen insgesamt ca. 45.000 €. 45.000 € die andere Familien, in deren Kommune die Kinderbetreuung kostenlos ist, zur freien Verfügung haben. Entweder um den Kindern den Start ins Studium oder Berufsleben zu erleichtern, oder als Startkapital für ein Eigenheim. 45.000 € die unserer Familie und vor allem unseren Kindern nicht zur Verfügung stehen werden.
Wie stehen Sie bzw. Ihre Partei zu diesem Thema?
Mit freundlichen Grüßen
P. W.
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Den Ärger über die unterschiedliche Höhe der Kita-Gebühren kann ich gut verstehen. Nun ist es allerdings so, dass die Gemeinden die Kindertagesstätten betreiben und auch für die Gebührenfestsetzung zuständig sind. Grundsätzlich ist es unsere Auffassung, dass sie sich dabei an sozialen Kriterien der Eltern orientieren sollen.
Den Beitrag, den der Bund leisten kann, ist die finanzielle Unterstützung, damit die Belastung für die Eltern möglichst niedrig wird. Bis heute hat sich der Bund mit rund 8 Milliarden Euro an dem Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren beteiligt. Bund, Länder, Kommunen und Träger haben zur Sicherung und Entwicklung der Qualität vielfältige Anstrengungen unternommen, dennoch gibt es natürlich weiteren Entwicklungsbedarf.
Mit dem in diesem Jahr beschlossenen Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung wird der Weg geebnet, den Ländern und Kommunen Bundesmittel für den weiteren Ausbau von 100 000 Plätzen für die Kindertagesbetreuung bereitzustellen. CDU und CSU werden sich dafür einsetzen, dass der Bund die Länder und Kommunen auch in den kommenden Jahren unterstützt, das Angebot an Betreuungsplätzen bedarfs- und qualitätsgerecht auszubauen. Eine Schlüsselrolle kommt dabei der Ausstattung von Kindertages- und Betreuungseinrichtungen mit ausreichend und gut ausgebildetem Personal zu. Die Qualität der Kindertagesbetreuung soll insbesondere durch gemeinsame Qualitätsziele gesichert werden.
Insofern hoffe ich, dass wir die kommunalen Unterschiede bei den
Betreuungskosten weiter abbauen können.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Hennrich MdB