Frage an Michael Hennrich von Michael E. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrter Herr Hennrich
ich habe da einmal 3 Fragen an Sie.
1. Was hat die Instandhaltung, so wie der Ausbau der Deutschen Bundesautobahnen mit dem Theoretischen Schadstoffausstoß von Kraftfahrzeugen miteinander gemeinsam?
Anders Formuliert >> Warum wird das "Nutzungsentgelt" vorrangig an dem Theoretischem Verbrauch gemessen?
2. Es wird sie nicht betreffen, weil Sie Rechtsanwalt sind, aber
Warum soll der Berufsstand "Politiker" von der Vorratsdatenspeicherung ausgenommen werden?
3. Glaubt die Politik nicht mehr an die Rechststatlichkeit deutscher bzw. europäischer Gerichte, so das mit dem TTIP abkommen Geheimgerichte Initiiert werden müssen?
Mit freundlichem Gruß
Sehr geehrter Herr Eschen,
gern will ich auf Ihre gestellten Fragen eingehen. Anfang 2009 wurde die Umgestaltung der Kfz-Steuer beschlossen, welche sich seither neben dem Hubraum zusätzlich nach dem CO2-Ausstoß eines Pkw bemisst. Die CO2-bezogene Kfz-Steuer gilt für alle Pkw, die seit dem 1. Juli 2009 erstmals neu zugelassen wurden. Ab 2014 sind nur noch die ersten 95 Gramm CO2 je Kilometer steuerfrei. Dieser steuerrechtliche Eingriff soll zum einen die Industrie dazu veranlassen, klimafreundlichere Fahrzeuge zu entwickeln und zum anderen zu einen Bewusstsein und Umdenken bei den Autofahrern beitragen. Wie Sie wissen dient die Kfz-Steuer maßgeblich zur Finanzierung von Infrastrukturprojekten; -wobei dies nicht stringent durchgeführt wird. Bezüglich der Autobahn-Maut ist eine Kopplung an die Kfz-Steuer der von der Bundesregierung gewählte Weg, um einen rechtssicheren Weg für die Entlastung der deutschen Autofahrer zu ermöglichen, da sonst für diese eine doppelte Belastung die Folge wäre. Einen konkreteren Zusammenhang zwischen den beiden von Ihnen genannten Themen sehe ich zunächst nicht.
Ziel des geplanten Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung ist es, nach schweren Straftaten die Täter schneller zu fassen oder auch Straftaten zu verhindern. In jedem Fall entscheidet ein Richter, ob Ermittler die gespeicherten Daten einsehen dürfen oder nicht. Ausnahmen werden, wie bereits von früher bekannt, für die Daten von Berufsgeheimnisträgern wie Ärzten, Anwälten, Abgeordneten oder Journalisten gemacht. Ihre Daten sollen zwar gespeichert werden, sie dürfen von den Ermittlern aber grundsätzlich nicht verwendet werden. Da jeder Betroffene gemäß Bundesjustizministerium vor Abruf seiner Daten informiert werden muss, sollen sich Geheimnisträger dann zu erkennen geben. Wichtig ist ein effektiver Schutz eines engen Kreises von auf besondere Vertraulichkeit angewiesenen Berufsgeheimnisträgern. Dabei handelt es sich nicht um ein Privileg der Anwälte, Ärzte, Abgeordneten und anderer Vertrauensberufe, sondern um ein Privileg der Mandanten, Patienten und politischen Kommunikationspartner, die sich mit ihren Anliegen vertrauensvoll an die genannten Gruppen wenden können müssen. Eine solche besondere Vertrauenssituation soll daher auch Abgeordneten und den mit ihnen Kommunizierenden zugestanden werden, wobei ich persönlich dies für mich eher leidenschaftslos sehe.
Zu Ihrer auf TTIP bezogenen Frage nach den Schiedsgerichten kann ich Ihnen mitteilen, dass aus meiner Sicht die bisherige und von Ihnen kritisierte Praxis in internationalen Handelsabkommen keine Zukunft mehr hat, da die Gründe zwar nachvollziehbar waren, dies aber stark zu Lasten der Transparenz ging. Zu erwähnen ist aber, dass in den meisten Fällen deutsche Unternehmen auf der Klägerseite standen und nicht umgekehrt und diese ein Interesse an den privaten Gerichten hatten. Die EU beschäftigt sich derzeit mit dieser Frage und will bis zum Herbst einen konkreten Alternativvorschlag präsentieren. Es ist zu erwarten, dass die Schaffung eines permanenten Gerichtes vorangetrieben wird, welches öffentlich tagt und Berufungen zulässt. Den befürchteten Missbrauchsmöglichkeiten wäre damit der Boden entzogen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Hennrich