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Michael Hennrich
CDU
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Frage von Ulrich S. •

Frage an Michael Hennrich von Ulrich S. bezüglich Kultur

Dr. Ulrich Schmidt
Max-Planck-Weg 7
70771 Leinfelden

Geehrter Herr Hennrich,

als mein Wahlkreisabgeordneter bitte ich Sie um eine kurze Mitteilung, wie Sie am Donnerstag, 13. 12. 2012, bei der Verabschiedung eines neues Tierschutzgesetzes abgestimmt haben. Für eine kurze Begründung Ihres Abstimmungsverhhaltens wäre ich dankbar.

Es grüßt
Ulrich Schmidt

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Dr. Schmidt,

vielen Dank für Ihre Anfrage auf Abgeordnetenwatch. Ich habe in der vergangenen Woche für die Novelle des Tierschutzgesetzes gestimmt.
Mit der Novelle des Tierschutzgesetzes haben wir die hohen Tierschutzstandards in Deutschland weiterentwickelt. Von der rechtssicheren Gestaltung des Qualzuchtverbotes über die Anforderung an die Nutztierhalter, den Gesundheitszustand ihrer Tiere nach Tierschutzindikatoren zu bewerten, bis hin zu Haltungsfragen für Zirkustiere - mit dem Gesetz haben wir neue Weichen für den Tierschutz in Deutschland gesetzt. Bei den Übergangsregelungen für den betäubungslosen Schenkelbrand bei Pferden und der betäubungslosen Ferkelkastration haben wir uns von den Argumenten aus der Wissenschaft leiten lassen. Ab 2019 ist der Schenkelbrand nur noch mit lokaler Betäubung erlaubt. Hinsichtlich der Ferkelkastration wird intensiv nach praktikablen Alternativen für die Landwirte geforscht. Deshalb haben wir den Zeitraum, in dem Ferkelkastration ohne Betäubung noch erlaubt ist, auf Ende 2018 festgelegt.
Für die Union hat der Tierschutz einen hohen Stellenwert. Als Grundlage für seine Weiterentwicklung müssen wissenschaftliche Erkenntnisse dienen. Deshalb haben wir für die kommenden vier Jahre zusätzlich 21 Millionen Euro für Tierschutzforschung im Haushalt verankert.
Gerne stehe ich Ihnen auch für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Hennrich