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Frage von Florian F. •

Frage an Michael Hennrich von Florian F. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Damen und Herren,
als leitender Mitarbeiter im Bereich der ambulanten Pflege möchte ich ihnen folgende Fragen stellen.

Wie werden die Rahmenbedingungen für Pflege nach Ihren politischen Zielen in 5 Jahren aussehen?
Wie hoch schätzen sie den Overhead ein welcher im Bereich der ambulanten Pflege aktuell notwendig ist um die gesetzlichen Voraussetzungen zu erfüllen?
Wie sehen Sie die Entwicklung in der Pflegebranche und wie sehen sie im Vergleich die Entwicklung im Bereich der ambulanten Pflege?
Wie sehen sie den Aspekt dass Patienten welche einen höheren Pflegebedarf haben als ihre Pflegestufe vorsieht, für eine Höherstufung der Zeitwert jedoch nicht ausreicht, Rechnungen aus ihrer privaten Kasse begleichen müssen und tlw. Hierdurch Abhängig von der Sozialhilfe werden?
Welche Verbesserungen möchten sie in den Bereich der ambulanten Pflege einbringen?
Vielen Dank für ihre Antwort.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Franke,

vielen Dank für Ihre Anfrage auf abgeordnetenwatch.de.

Mit Ihren Fragen zum Thema Pflegreform greifen Sie ein derzeit hoch aktuelles Thema auf, mit dem sich der Gesundheitsausschuss, dem ich ebenfalls angehöre, derzeit beschäftigt.

An den medialen Berichterstattungen der vergangenen Wochen sehen Sie aber deutlich, wie viele Ansichten es zum Thema Pflegereform gibt. Ich bitte Sie daher um Nachsicht, dass ich persönlich erst weitere Diskussionen und Beratungen im Ausschuss führen möchte, bevor ich mich abschließend äußere. Alles andere halte ich derzeit für verfrüht und letztlich wenig aussagekräftig.

Neben den Ankündigungen von Bundesgesundheitsminister Rösler können Sie vor allem unserem Koalitionsvertrag entnehmen, was die Ziele der angekündigten Reform sein werden.

Uns geht es vor allem darum, die Pflegeversicherung grundsätzlich umzustrukturieren und weiterzuentwickeln. Als Arbeitnehmer in der Pflegebranche werden Sie wissen, wie stark die Frage der Finanzierung auf die Pflegeleistungen zurückwirkt. Allein eine langfriste, ausgewogene finanzielle Grundlage unter Würdigung des demographischen Wandels kann gewährleisten, dass uns auch in Zukunft die Pflegeversicherung als echte Säule unseres Sozialversicherungssystems erhalten bleibt. Einer der Schwerpunkte im Gesundheitsausschuss ist daher, die Umlagefinanzierung so zu verändern, dass allen Bürgern eine verlässliche Teilabsicherung der Pflegekosten garantiert werden kann.

Teil der Reform wird auch die Neudefinition des Pflegebegriffs sein, um für mehr Leistungsgerechtigkeit in der Pflegeversicherung zu sorgen. Dabei liegen bereits gute Ansätze vor, die Pflegebedürftigkeit so zu klassifizieren, dass nicht nur körperliche Beeinträchtigungen, sondern auch anderweitiger Betreuungsbedarf (z. B. aufgrund von Demenz) berücksichtigt werden kann – die konkrete Ausgestaltung ist ebenfalls Bestandteil der Diskussionen, bezieht aber gerade auch die Frage nach ambulanter Pflege mit ein. In diesem Rahmen müssen wir auch, um das von Ihnen aufgeführte Beispiel aufzugreifen, überlegen, was mit Pflegebedürftigen Personen geschieht, deren Pflegebedarf höher ist, als es ihre Pflegestufe vorsieht und inwieweit hier durch eine Neudefinition der Begrifflichkeit entgegengewirkt werden kann.

Aber auch die Grundbedingungen für die Pflege müssen dringend verbessert werden. Der Fachkräftemangel wird, wenn wir nicht endlich bessere Rahmenbedingungen schaffen, weiter zunehmen – in einer alternden Gesellschaft hat das starke Konsequenzen. Hier werden wir daher die Rahmenbedingungen für Pflegende und Leistungsanbieter überprüfen und auch der eigentlichen Pflege am Menschenmehr Zeit einräumen. Erste Schritte in diese Richtung stellt der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse im Bereich der Pflege. Dabei steht aber auch der deutsche Ausbildungsweg vor der dringend erforderlichen Erneuerung. Hier soll ein neues Berufsgesetz die Pflegeberufe in der Ausbildung zusammenführen und grundlegend modernisieren.

Spiegelbildlich zu der besseren Abbildung des Leistungsbedarfes müssen Wohn- und Betreuungsformen zur Verfügung stehen, die an den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen orientiert sind, wie z. B. Wohngemeinschaften für Demenzkranke. Unser Ziel ist eine ergebnisorientierte und an den Bedürfnissen der Menschen orientierte, selbstbestimmte Pflege, die wiederum neue Anforderungen an die ambulanten Pfleger stellen wird.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Michael Hennrich