Portrait von Michael Hennrich
Michael Hennrich
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Michael Hennrich zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Sebastian S. •

Frage an Michael Hennrich von Sebastian S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Hennrich,

Ihre nervöse Reaktion auf meine sachliche Anfrage zur Änderung des § 69 Abs. 2 SGB V im Rahmen des AMNOG von 14.12.2010 verwundert. Ich betrachte es als Selbstverständlichkeit, dass Sie 15 Minuten Ihrer wertvollen Zeit darauf verwenden, einem Bürger die Gründe für Ihr Handeln als Abgeordneter des Deutschen Bundestages und Berichterstatter im Gesundheitsausschuss der CDU mitzuteilen.

Leider haben Sie bei dem besagten Telefonat keinen einzigen Grund für die Abschaffung der Normen des Kartellrechts im Rahmen des § 69 Abs. 2 SGB V n.F. genannt. Vielmehr haben Sie mir gegenüber am Telefon nur erklärt, dass Sie die beschlossene Änderung nicht mehr hinterfragen werden.

Warum sind Sie als verantwortlicher Volksvertreter nicht bereit, Bürgern Fragen zu Ihren eigenen Gesetzentwürfen und Entscheidungen in der gebotenen Sachlichkeit zu beantworten? Als betroffener Bürger und Wähler habe ich selbstverständlich ein Recht auf eine Beantwortung meiner Fragen.

1.
Trifft es zu, dass die Abschaffung des Kartellrechts im Rahmen des AMNOG gegen den zwischen CDU/ CSU und FDP geschlossenen Koalitionsvertrag verstößt?

2.
Welche konkreten Gründe führten zu der Abschaffung der Anwendbarkeit des Kartellrechts für die nicht verkammerten Leistungserbringer im Gesundheitwesen? Warum gibt es keine entsprechende Begründung im Ausschussentwurf?

3.
Trifft es zu, dass die beschlossene Änderung des § 69 Abs. 2 SGB V in buchstäblich "letzter Minute" von der CSU gegen den Widerstand der FDP durchgesetzt wurde und dem im Juli 2010 beratenen Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministerium ad absurdum führt?

4.
§ 69 Abs. 2 SGB V n.F. verstößt gegen meine Grundrechte aus Art. 19 IV GG. Halten Sie die Änderung für wirklich GG - konform?!

5.
Warum wurde die kritische Stellungnahme des Bundeskartellamts zur Änderung des § 69 Abs. 2 SGB V von der CDU einfach übergangen?

Ich erwarte Ihre Antwort und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Sebastian Stegmaier

Portrait von Michael Hennrich
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Stegmaier,

ich bin Ihrer Anfrage bereits nachgekommen und wir hatten in einem persönlichen Telefonat die Gelegenheit, entsprechende Probleme zu thematisieren. Die sozialrechtlichen Änderungen haben sich bewährt bzw. waren zu diesem Zeitpunkt notwendig und grundsätzlich bin ich davon überzeugt, dass unser Gesundheitssystem wieder sehr gut dasteht. Selbstverständlich kann in Einzelfragen immer noch nachjustiert werden.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Hennrich