Frage an Michael Hennrich von Sebastian S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Hennrich,
richtig ist, dass wir telefonisch ca. 5 Minuten über die Abschaffung des Kartellrechts für alle nichtverkammerten Leistungserbringer im Gesundheitswesen gesprochen haben. Sie teilten mir im Ergebnis das Folgende mit: "Der Umstand, dass das die kartellrechtlichen Vorschriften des GWB keine Anwendung mehr finden, wurde von der CDU bewußt so entschieden und daher auch nicht mehr geändert - basta."
Tatsache ist jedoch, dass der im 14. Ausschuss (Gesundheit) zur Abstimmung gestellte Entwurf buchstäblich in letzter Minute zum Gegenteil dessen verkehrt worden ist, was zwischen CDU/ CSU und FDP im Koalitionsvertrag vereinbart worden ist und in dem ursprünglichen Entwurf des BMG steht. Dort steht, dass die kartellrechtlichen Vorschriften in Zukunft in vollem Umfang auch für die Leistungserbringer im Gesundheitswesen zur Anwendung kommen wird. Das AMNOG regelt nun das exakte Gegenteil - das ist ein glatter Bruch des Koalitionsvertrages. Es verwundert den politisch interessierten Beobachter, mit welcher Selbstverständlichkeit Ihr Koalitionspartner diesen Vertragsbruch durch die CDU/ CSU hinnimmt.
Da Sie, Herr Hennrich, nicht nur Bundestagsabgeordneter, sondern von Beruf auch Rechtsanwalt sind, wiederhole ich gerne meine Frage:
1. Steht die Streichung der Anwendbarkeit des GWB für die nichtverkammerten Leistungserbringer im Gesundheitswesen nicht in krassem Widerspruch zu Koalitionsvertrag?
2. Wie stellen Sie sich den Schutz der Grundrechte aus Art. 2, 3, 12, 14 und 19 IV GG für kleinere und nicht verkammerte Leistungserbringer im Gesundheitswesen ab 01.01.2011 konkret vor?
3. Wir haben Herrn Prof. Ipsen gebeten, eine Verfassungsbeschwerde gegen die Änderung des § 69 Abs. 2 SGB V vorzubereiten. Mit welchen Argumenten will die Bundesregierung die Änderung des § 69 Abs. 2 SGB V rechtfertigen?
Es wäre doch nett, wenn Sie meine Anfrage nicht nur abtun würden und freuen mich auf Ihre konkrete Beanwortung meiner Fragen.
Sebastian Stegmaier
Sehr geehrter Herr Stegmaier,
leider entbehrt Ihre Eingabe den tatsächlichen Umständen unseres Telefonats. Nachdem Sie zunächst mindestens 15 Minuten lang mit meiner Mitarbeiterin sprachen, habe ich Ihnen den gleichen Zeitraum ebenfalls noch einmal eingeräumt. Ihr Zitat, das mit „Basta“ endet, entspricht zudem nicht meiner Erinnerung unseres Gesprächs.
Vor diesem Hintergrund, aber auch davor, dass Sie ja auch weitere Abgeordnete angeschrieben haben, sehe ich nach wie vor keinen Anlass, auf Ihre Anfrage weitergehend zu antworten. Zumal der von Ihnen angeschlagenen Ton jedweder Höflichkeit entbehrt.
Mit freundlichen Grüßen aus Berlin
Michael Hennrich