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Michael Hennrich
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Frage von Wolfgang L. •

Frage an Michael Hennrich von Wolfgang L. bezüglich Finanzen

Guten Tag,

können Sie mir sagen, wie lange noch der SOLI bleiben soll. Finde es lange genug und kein Ende in sicht. Hätten ihn gleich zweckgebunden einsetzen sollen und nicht für die pleitem Kommunen.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Loeffler,

herzlichen Dank für Ihr Anfrage zum Thema: Solidaritätszuschlag, welche ich Ihnen gerne beantworte.

Auch ich hätte keine Einwände bei einer möglichen Abschaffung des Solis und kann den von Ihnen vorgetragenen Ansatz gut verstehen.
Jedoch ist es bei der Diskussion zum Thema Solidaritätszuschlag sinnvoll, die Rahmenbedingungen für eine mögliche Abschaffung genau zu benennen. Das Bundesverfassungsgericht hat in der Vergangenheit bereits Verfassungsbeschwerden gegen den Solidaritätszuschlag nicht zur Entscheidung angenommen und damit die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags zumindest indirekt bestätigt. (Beschluss vom 19. November 1999 - Az. 2 BvR 1167/96 - und Beschluss vom 11. Februar 2008 - Az. 2 BvR 1708/06). Das Bundesverfassungsgericht hat in der Begründung seiner Entscheidung vom 19. November 1999 ausdrücklich festgehalten, dass eine Ergänzungsabgabe wie der Solidaritätszuschlag nicht befristet werden muss. Bei dem gerade vor dem niedersächsischen Finanzgerichts verhandelten Fall wurde am 25. November 2009 entschieden, das Verfahren zum Solidaritätszuschlag für das Jahr 2007 auszusetzen und dem Bundesverfassungsgericht zur verfassungsrechtlichen Überprüfung vorzulegen. Die Entscheidung des höchsten deutschen Gerichtes gilt es nun abzuwarten. Der Solidaritätszuschlag ist keine Dauereinrichtung. Er ist angelegt als zeitlich befristeter Beitrag zur finanziellen Unterstützung des wirtschaftlichen Aufbaus der neuen Länder. Schon bei seiner Einführung sind wir davon ausgegangen, dass der Solidaritätszuschlag über die Jahre hinweg abgebaut und schließlich gänzlich abgeschafft werden wird. Ein erster Schritt erfolgte zum 1. Januar 1998 durch die Absenkung von 7,5 % auf 5,5 %.

Die Union steht fest zum Aufbau Ost und zu zu den zugesagten Leistungen wie insbesondere dem Solidarpakt II (wobei die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums 2013 nicht annähernd die Ausgaben für den Solidarpakt II decken).

Im Hinblick auf eine weitere Absenkung des Solidaritätszuschlags müssen wir aber auch den Bundeshaushalt insgesamt im Blick behalten. Die Vorgaben des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes und die grundgesetzliche Schuldenbremse müssen wir einhalten. Daher ist eine weitere Absenkung des Solidaritätszuschlags ohne gleichzeitige Anhebung anderer Steuern derzeit kaum zu schaffen. Auch dies zeigt einmal mehr, dass wir unseren eingeschlagenen Kurs für mehr Wachstum und Beschäftigung konsequent fortsetzen müssen, um dann in Zukunft die Handlungsspielräume wie z.B. für die Abschaffung des Solidaritätszuschlag zu erweitern.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen weiterhelfen und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen
Michael Hennrich MdB