Frage an Michael Hennrich von Christian S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Hennrich,
mit großem Interesse habe ich Ihre Ausführung zum Thema Internet-Sperre gelesen.
In Ihren abschliessenden Worten schreiben Sie:
"Das ist nicht perfekt, aber besser, als den Kopf in den Sand zu stecken."
Aber genau das tut doch dieses Gesetzt. Mit diesem Gesetz stecken wir alle den Kopf in den Sand und tun so als würde es diese Inhalte im Internet nicht geben.
Somit schaffen wir einen Bereich in dem sich diese Verbreche ungehindert bewegen.
Internetsperren bedeutet für mich die Zukunft blockieren.
Es wird nicht lange dauern bis sich Lobbys melden und unerwünschte Seiten sperren wollen. Was passiert dann?
Meiner Meinung nach hätte man ein Gesetz zur Weltweiten Strafverfolgung erlassen sollen.
Damit die Täter gestellt und nicht ignoriert werden.
Warum wurde die Online-Petition nicht beachtet?
So weit ich weiß ist es, die bisher Umfangreichste Petition die jemals gestellt wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Säuberlich
P.S.: Die Parteien, die für dieses Gesetz gestimmt haben, werden meiner Meinung nach ca. 130.000 Wähle weniger habe.
LÖSCHEN STATT SPERREN!
Sehr geehrter Herr Säuberlich,
vielen Dank für Ihr Interesse an meiner Antwort zum Thema Internet-Sperre. Ich bin jedoch nicht der Ansicht, dass mit dem beschlossenen Gesetz das Vorhandensein von Kinderpornographie im Internet ignoriert wird. Im Gegenteil ist mit der neuen Gesetzesvorlage der Vorrang "löschen statt sperren" im Grundsatz erfolgt. Bedauerlicher Weise ist aber der Zugriff auf Seiten im Ausland schwer.
Ihre Bedenken, dass mit diesem Gesetz nun ein Dammbruch erfolgt ist und zukünftig auch Seiten anderen Inhalts gesperrt werden könnten, kann ich ebenfalls nicht teilen. Wir haben dieses Gesetz beschlossen, um gegen ein scheußliches Verbrechen an Kindern vorzugehen. Da die Möglichkeit einer Sperrung von Internetseiten ein überaus sensibles Thema ist, wurde über diese Frage heftig und auf breiter Basis diskutiert. Aus diesem Grund haben wir das Gesetz zunächst befristet und damit sichergestllt, dass dieses Vorgehen nicht auf unbegrenzte Zeit praktiziert wird. Darüber hinaus ist klar, dass die nun gewählte Methode eine Ausnahme bleiben muß.
Ich bin davon überzeugt, dass wir kein Einfallstor geöffnet haben und die Freiheit des Internets in Deutschland gefährden.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Hennrich