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Michael Hartmann
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Frage von Thomas L. •

Frage an Michael Hartmann von Thomas L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

kürzlich hat ein hohes Gericht entschieden, daß die pauschale Zahlung von Diäten als Entschädigung für die Abgeordnetentätigkeit rechtens ist.

Die Kläger wollten erreichen, daß die Abgeordneten Ihre Kosten nachweisen müssen.

Unabhängig von dem Urteil: Wie ist Ihre persönliche Meinung zu diesem Thema ? Halten Sie die gegenwärtige Regelung für gerecht ? Wie sollen Sie, als Abgeodnete, die Mühen kennen, einschätzen und sich für Vereinfachungen einsetzen können, wenn Sie selbst die Mühen und den Kleinkrieg um Belege nie erleben ?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Lischke,

vielen Dank für Ihre Anfrage bei abgeordnetenwtach.de, die ich Ihnen hiermit beantworte. Ich habe dazu in der Vergangenheit auf dieser Plattform schon Herrn Kraft und Herrn Verspohl geantwortet. Ich bleibe bei meiner Haltung zu den Abgeordnetenentschädigungen.

Abgeordnete haben nach Artikel 48 Absatz 3 Satz 1 Grundgesetz (GG) und der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung ("Diät") und eine entsprechende Altersentschädigung (Ruhegeld), die der Besoldung folgt. Beide wurden zuletzt zum 1. Januar 2003 angehoben.

Neben der Art und Weise, wie die Höhe der Diäten festgelegt wird, werden vor allem die Höhe des Altersversorgungsanspruches und die Steigerungssätze der Altersentschädigung kritisiert und dass das Modell der Altersversorgung von Abgeordneten weitgehend dem Vorbild der Beamtenversorgung folgt. Im Unterschied zu den Beamten, die meist ein ganzes Berufsleben lang für ihren jeweiligen Dienstherren (Gemeinde, Land, Bundesrepublik Deutschland) tätig sind, gehen Abgeordnete typischerweise vor und nach der Mandatszeit einer Erwerbstätigkeit nach. Anders als den Beamten, die im Alter auf eine Vollversorgung angewiesen sind, stehen ihnen meistens aus dieser Erwerbstätigkeit auch noch andere Versorgungsansprüche zu.

Zur Kostenpauschale für Abgeordnete gibt es umfassendes Material auf der Homepage des Deutschen Bundestages: http://www.bundestag.de/mdb/mdb_diaeten/1334e.html

Ich hätte nichts gegen eine andere Regelung, auch, wenn ich der Meinung bin, dass auch die jetzige Variante Sinn macht: Sie sichert die Freiheit des Mandats. Die Pauschale wird für die Kosten der Wahlkreisarbeit gezahlt, auch für Fahrten mit dem PKW und Veranstaltungen. Zusätzliche Kosten entstehen mit dem Mandat verbundene Vereinsmitgliedschaften und Spenden. Ich kann mir schwer vorstellen, dass diese Freiheit gewahrt bleibt, wenn ich einem Finanzbeamten offenlegen müsste, wann ich mich mit wem getroffen habe, und weshalb. Meine politische Arbeit vor Ort ist eben auch vom Einzelfall abhängig, es geht um viel Privates und Persönliches, gerade, weil ich mich direkt und um jeden, der mit einem Hilfegesuch an mich herantritt, kümmern will.

Im Übrigen hat auch mein Steuerberater feststellen können, dass meine Ausgaben als Abgeordneter die Kostenpauschale locker überschreiten.

Sehr geehrter Herr Lischke, über das Thema Diäten und Altersvorsorge machen sich zu Recht viele Menschen Gedanken. Ich habe ihnen daher gerne meine Meinung dazu dargelegt. Ich würde mich freuen, wenn auch Sie die Informationen überzeugt haben und Sie Verständnis haben. Ich hätte mich gefreut, wenn Sie nicht mit einem potenziellen Musterbrief an mich herangetreten wären. Ich ziehe individuelle Fragen und den direkten Kontakt immer vor, weil der direkte persönliche Kontakt die Basis meiner Arbeit für die Menschen vor Ort ist.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr

Michael Hartmann