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Michael Hartmann
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Frage von Hans H. R. •

Frage an Michael Hartmann von Hans H. R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Hartmann!
Stellen Sie sich hinter das Verhalten der Hessen-SPD, die 4 frei gewählten Abgeordeneten, die Fr. Ypsilanti die Gefolgschaft verweigerten, derart auszugrenzen, z.B. de facto aus der Fraktion auszuschliessen. Ist das demokratisch? Was bedeutet für Sie Gewissensentscheidung? Immer der Partei folgen, auch wenn sich jemand nicht an vorherige Zusicherungen hält?
Mit freundlichen Grüssen
Hans H. Reuffurth

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Reuffurth,

herzlichen Dank für Ihre erneute Anfrage auf abgeordnetenwtach.de.

Zu der Situation in Hessen habe ich bereits mehrfach Antwort erteilt. Ich werde mich daher nicht noch einmal wiederholen. Gerne beantworte ich aber Ihre konkreten Fragen:

Es ist die Entscheidung der hessischen Landtagsfraktion wen sie aus welchen Gründen aus ihren Reihen ausschließen will. Näheres regeln die Statuten der Fraktion. Dies halte ich für nachvollziehbar.

Die sogenannten "Abweichler" aus der SPD auszuschließen, halte ich für falsch. Auch wenn ich das Timing für deren Erklärung - wie bereits erwähnt - für schlecht halte, so rechtfertigt dies nicht ein Parteiausschlussverfahren. Es zeugt eher von einem befremdlichen Demokratieverständnis, wenn jene, die sich einem breiten Konsens abwenden, aus unserer Partei geworfen werden sollen.

Was Gewissensentscheidungen sind und was nicht - das muss jeder Abgeordnete (auch nach unserer Verfassung) für sich selbst definieren. Abstimmungen zu Fragen der Gentechnik, des ungeborenen Lebens, zur Patientenverfügung oder die Verlängerung von Bundeswehrmandaten im Ausland, das sind für mich Gewissensentscheidungen. Ich bin aber auch davon überzeugt, dass ich mich als Mitglied einer Fraktion, die gemeinsam für die Menschen im Land arbeitet und kämpft, auch einmal einem Kompromiss, der eventuell nicht meine Meinung widerspiegelt unterzuordnen habe. Da ist es wie beim Fußball: Alle treten gemeinsam auf, um zu gewinnen. Dabei kann nicht jeder Tore schießen und muss unter Umständen auch einmal eigene Interessen vor denen des gesamten Teams zurückstellen.

Sehr geehrter Herr Reuffurth, der hessische Landtag hat sich in seiner Sitzung am 19. September 2008 aufgelöst. Der Weg für Neuwahlen ist somit frei. Die Wählerinnen und Wähler in Hessen sind nun am zug. Warten wir also ab, welche Verhältnisse in Hessen herrschen werden, wenn der Souverän entschieden hat.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr

Michael Hartmann