Frage an Michael Hartmann von Kevin B. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Hartmann
Als Angestellter einer großen Bundesbehörde in Wiesbaden muss ich leider derzeit meine Anstellung im Öffentlichen Dienst deutlich in Frage stellen. Als Fachkraft im IT-Bereich erlebe ich täglich wie schlecht die Gehalts- und Karrieremöglichkeiten im Öffentlichen Dienst sind wenn man nicht gerade Jura studiert hat.
Ich habe meine Gehaltsgruppe gottseidank noch aus dem BAT übernehmen können, aber nach heutiger TVÖD Einstufung ist es geradezu lächerlich was der Staat gut ausgebildeten Fachkräften bezahlt. Die Frage "Und dafür bist du studieren gegangen?" habe ich nicht nur einmal gehört.
Die Projekte gerade im IT Bereich werden immer zahlreicher, gleichzeitig wird das verfügbare Personal immer geringer da sich zu TVÖD Bedingungen kein Personal einstellen lässt und das vorhandene Personal entweder in die freie Wirtschaft abwandert oder in seiner Leistung durch Überlastung beeinträchtigt ist. Zum selben Zeitpunkt toben sich Abgeordete mit Dingen wie biometrischen Ausweisen, Online-Durchsuchung und dergleichen aus, anscheinend ohne wirklich zu wissen wie desolat die Lage bei den durchführenden Kräften aussieht. Das Beispiel der Schwedischen Initiative, die Herr Schäuble nun kleinlaut auf den Sankt-Nimmerleinstag verschoben hat sollte hier einmal als mahnendes Beispiel dienen.
Nun soll das Dienstrecht durch das bald zur Abstimmung anstehende DNeuG etwas modernisiert werden, speziell auch um die neuen akademischen Grade "nachzupflegen". Bisher trieb es einem Mitarbeiter der Verwaltung den Angstschweiss auf die Stirn wenn man ihm sagte man habe einen "Bachelor of Science" an einer "Berufsakademie" erworben. Dies wird nun bald hoffentlich nicht mehr der Fall sein.
Von Ihnen, Herr Hartmann möchte ich nun wissen welche Hindernisse es noch auf dem Weg zum längst fälligen Beschluss des DNeuG gibt und ob Sie der Meinung sind damit genug getan zu haben um den Öffentlichen Dienst auch für in der Wirtschaft hochbezahlte Fachkräfte wieder interessant zu machen.
Sehr geehrter Herr Bullmann,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage auf abgeordnetenwatch.de, die ich Ihnen hiermit gerne beantworte.
Der Bund ist mit dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz im Wettbewerb um die besten Beamtinnen und Beamten gut aufgestellt. Die neue Struktur der Besoldungstabelle führt dazu, dass in der Regel das Endgehalt früher erreicht wird. Die Möglichkeiten der Einstellung in einem Beförderungsamt sowie der Beförderung während der Probezeit erhöhen die Attraktivität für leistungsstarke Bewerber und solche mit Berufserfahrung. Mit der Einarbeitung in die Grundgehaltstabelle nimmt die bisherige jährliche Sonderzahlung automatisch an Besoldungsanpassungen teil. Noch ringen wir um die Gleichstellung eingetragener Lebenspartner im Besoldungs-, Versorgungs- und Beihilferecht. Auch weniger erfreuliche, aber notwendige Regelungen mussten getroffen werden, zum Beispiel die gleitende Erhöhung der Altersgrenzen ab dem Jahr 2012. Dies folgt aus dem Grundsatz, rentenrechtliche Reformen wirkungsgleich in die Beamtenversorgung zu übertragen. Den Gleichklang zur Rentenversicherung werden wir auch durch diesbezügliche Revisionsklauseln betonen.
Ich bin persönlich nicht glücklich über die Auseinanderentwicklung des Dienstrechts. Im Laufbahnrecht gehen die Reformvorstellungen der Länder erheblich weiter. Wettbewerb bedeutet zwangsläufig, dass man beobachten muss, was andere machen, die zudem wesentlich mehr Beamte haben als der Bund. Darauf kann man bei Bedarf aber auch schnell reagieren. Das Dienstrechtsneuordnungsgesetz stellt keine abschließende Entscheidung für alle Zeiten dar. Mit Interesse verfolgen wir insbesondere das Vorhaben der norddeutschen Länder, zu gemeinsamen Regelungen zu gelangen.
Die Attraktivität des Bundesdienstes hängt auch davon ab, dass das eventuelle Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis nicht eine weitgehende "Enteignung" von Versorgungsansprüchen nach sich zieht. Ein antiquiertes Beamtenbild und kurzsichtige Arbeitgebermentalität standen und stehen dieser berechtigten Forderung bisher entgegen. Wir mussten deshalb für dieses Ziel intensiv um unseren Koalitionspartner werben, sind uns aber jetzt einig, dass die Bundesregierung kurzfristig Eckpunkte vorlegen soll und wollen das auch in einer Entschließung festhalten. Dann kann noch in dieser Wahlperiode eine Regelung getroffen werden. Man sollte allerdings damit rechnen, dass die Kräfte der Beharrung versuchen werden, bei der konkreten Ausgestaltung wieder wirksam zu werden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Michael Hartmann