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Michael Hartmann
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Frage von Mathias B. •

Frage an Michael Hartmann von Mathias B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Guten Tag Herr Hartmann,

zunächst mal möchte ich Ihnen danken das Sie die hier an Sie gestellten Fragen so ausführlich beantworten!

Nun zu meiner Frage:

Was spricht aus Ihrer Sicht gegen die Wiedereinführung der Pendlerpauschale, wie sie bereits bis 2006 bestanden hat.

Ich persönlich finde es ungerecht das Leute mit einem Arbeitsweg unter 21km keine Erstattung mehr bekommen.
Mit einer Kürzung der Pauschalbetrag pro km, könnte man evtl leben, aber bitte vom 1km an!
Wie ist ihre Meinung dazu?

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Beilmann

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Beilmann,

herzlichen Dank für Ihre Frage bei abgeordnetenwatch.de, die ich Ihnen gerne beantworte. Danke für Ihr Lob. Ich halte es auf dieser Plattform genauso wie bei meiner Wahlkreisarbeit: Es werden alle Fragen gründlich beantwortet - auch, wenn es in den ein oder anderen Fällen ein bisschen länger dauern kann.

Zunächst und zu allererst kann ich Ihnen versichern, dass die SPD-Bundestags-Fraktion für eine angemessene und sozial ausgewogene Entfernungspauschale eintritt. Es waren CDU und CSU, die im Jahr 2005 mit der Forderung nach einer Kürzung der Entfernungspauschale in die Bundestagswahl gezogen sind. CDU und CSU haben in den Koalitionsverhandlungen auf dieser Forderung bestanden. Die SPD hat der Kürzung der Entfernungspauschale schließlich als Bestandteil eines umfassenden Gesamtkonzeptes zur Haushaltskonsolidierung zugestimmt.

Die Umsetzung der Kürzung wurde bei den Beratungen des Steueränderungsgesetzes 2007 intensiv diskutiert. Die Finanzpolitiker der SPD-Bundestagsfraktion haben sich dabei für eine Fortgeltung der Entfernungspauschale ab dem ersten Entfernungskilometer ausgesprochen. Diese Lösung wäre der großen Mehrheit der Pendler am Besten gerecht geworden. Sie war jedoch innerhalb der Koalition nicht konsensfähig. Die beschlossene Regelung sieht nunmehr vor, dass Fernpendler im Wege einer Härtefallregelung einen Pauschbetrag von 30 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer wie Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuerlich geltend machen können.

Hiergegen wurden verschiedene Klagen vor den Finanzgerichten eingereicht. Diese liegen mittlerweile dem Bundesverfassungsgericht vor. Bundesregierung und Koalitionsfraktionen haben daher vereinbart, dass sie an der beschlossenen Regelung bis zu der für dieses Jahr angekündigten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts festhalten werden. Dieses Abwarten geht nicht zu Lasten der Pendler. Aufgrund der Vorläufigkeit der Steuerbescheide bezüglich der Entfernungspauschale können die Steuerpflichtigen ihre etwaigen Ansprüche auch nachträglich geltend machen. Es ist zu erwarten, dass das Bundesverfassungsgericht bei seiner Entscheidung die verfassungsrechtlichen Maßstäbe für die steuerliche Berücksichtigung von Fahrtkosten darlegen wird. Aus dieser Entscheidung wird die Politik Schlüsse ziehen und sie bei einer gegebenenfalls erforderlichen Anpassung der Entfernungspauschale berücksichtigen. Die SPD ist dabei weiterhin für alle Optionen, einschließlich der Gewährung einer Pendlerpauschale ab dem 1. Entfernungskilometer, offen. Eine Neuregelung muss aber auch unter Finanzierungsgesichtspunkten tragfähig sein. Alle diejenigen, die ohne Rücksicht auf die Finanzierungsbedingungen eine Rückkehr zur alten Entfernungspauschale fordern, handeln dagegen unseriös. Dies gilt insbesondere für die CSU, die heute auch noch so tut, als wäre sie an den Beschlüssen der Großen Koalition unbeteiligt gewesen. Dies gilt auch für den rein taktischen Antrag der sogenannten "Linken" im Deutschen Bundestag am 25. September 2008 im Deutschen Bundestag. Für mich hatte diese Initiative nichts mit Politik, sondern ausschließlich mit Populismus zu tun. Das unterstütze ich nicht! Ich habe aus den oben genannten Gründen dagegen gestimmt.

Die SPD-Bundestagesfraktion wird bei einer möglichen Neuregelung der Entfernungspauschale die veränderten Rahmenbedingungen berücksichtigen und dabei den Belangen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die immer höhere Kosten für die tägliche Fahrt zwischen Wohn- und Arbeitsort in Kauf nehmen müssen, Rechnung tragen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Michael Hartmann