Frage an Michael Hartmann von Jens W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Hartmann,
was gedenken Sie als Abgeordneter des Deutschen Bundestages gegen den Einfluss von Lobbyisten in deutschen Ministerien zu unternehmen?
Herzlichen Dank für Ihre Antwort!
MfG
Jens Walther
Sehr geehrter Herr Walther,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage bei abgeordnetenwatch.de, die ich Ihnen hiermit gerne beantworte.
Ich gehe davon aus, dass Sie sich mit Ihrer Frage auf den kürzlich erschienenen Bericht des Bundesrechnungshofes über die Mitarbeit von Externen in Bundesministerien beziehen. Ich erkenne darin Ihre Sorgen, Wirtschaftsinteressen könnten einseitig und undemokratisch Zugang zu Ministerien erlangen, interne Vorgänge beeinflussen sowie Insider-Informationen und nützliche Kontakte erschließen.
Ich verstehe Ihre Besorgnis und bin auf Ihrer Seite, wenn es darum geht die Bundesrepublik Deutschland vor solchen Zuständen zu bewahren. Wir müssen aber in diesem Zusammenhang die vom Bundesrechnungshof präsentierten Fakten zur Grundlage unserer Bewertung machen und genauer hinschauen. Lediglich rund 100 externe Mitarbeiter waren pro Jahr in Bundesministerien tätig. Das ist ein verschwindend geringer Anteil angesichts von 5270 Planstellen nur für Beamtinnen und Beamte des höheren Dienstes in den Bundesministerien und im Bundeskanzleramt. Die meisten externen Mitarbeiter - nämlich 33 Prozent stammen aus nachgeordneten Behörden und Dienststellen, was völlig unverfänglich ist. 30 Prozent wurden von Verbänden und Interessenvertretungen, Sozialversicherungsträgern oder gemeinnützigen Organisationen entsandt. Lediglich 16 Prozent kamen aus der gewerblichen Wirtschaft. Der Bundesrechnungshof stellt daher in seinem Bericht fest, dass Deutschland kein korrupter Staat ist, in dem die Wirtschaftslobby regiert - wie es uns die aufgeregten Debatten in der Öffentlichkeit manchmal glauben machen wollen.
Ich stimme der Kritik an der derzeitigen Praxis der Bundesministerien dennoch zu. Denn entscheidend ist ja nicht alleine die Anzahl der Beschäftigten, sondern die Stelle, an der sie eingesetzt und die Befugnisse, mit denen sie ausgestattet sind. In der Vergangenheit gab es zu viele Fälle, in denen externe Berater in Bundesministerien an der Entstehung von Gesetzen beteiligt waren. Der Bundesrechnungshof hat dies kritisch angemerkt.
Ich sage aber auch ganz deutlich: wichtiger, berechtigter und benötigter Sachverstand von außen darf den Ministerien nicht verloren gehen. Klar unterschieden werden sollte dabei zwischen gemeinwohlorientiertem Interesse und privatem, unternehmerischem Interesse. Den Personalaustausch zwischen Wirtschaft und Verwaltung komplett zu unterbinden, lehne ich ab, weil der wechselseitige Einblick in Prozesse und Strukturen erhaltenswert ist. Die Firmenvertreter unterstützen, z.B. im IT-Bereich, mit ihrem praxis- und wissenschaftsnahen Handeln die Arbeit der Ministerien. Fachwissen, das in einer komplexen Gesellschaft in einer bestimmten Tiefe nur in der gewerblichen Wirtschaft so aktuell und intensiv vorhanden sein kann, soll der Staat auch weiterhin nutzen dürfen. Die Beachtung strengster Kriterien - um eine Einflussnahme auf Gesetze zu verhindern - ist aber zwingende Voraussetzung für diese Offenheit. Transparenz ist also das Schlüsselwort in der gesamten Debatte.
Die SPD-Bundestagsfraktion will, dass keine Zweifel an der Neutralität staatlichen Handelns aufkommen. Deshalb nehmen wir mit einem eigenen Vorschlag, der sich in der Abstimmung mit unserem Koalitionspartner befindet, die Kontrollfunktion des Parlamentes wahr und fordern hier Transparenz. Kern unserer Initiative ist ein - von der Bundesregierung vorzulegender - jährlicher Bericht, der im Internet veröffentlicht wird und in dem Art und Umfang der Tätigkeit externer Berater und ihre Herkunft genau beschrieben werden. Ein möglicher Einfluss wird öffentlich gemacht und regelmäßig im Deutschen Bundestag debattiert. So wird sinnvolle Mitarbeit dokumentiert und fragwürdige Einflussnahme schon im Vorfeld verhindert.
Außerdem soll der Einsatz externer Berater grundsätzlich auf maximal sechs Monate begrenzt sein. Keinesfalls sollen sogenannte Leihbeamte auf der Leitungsebene eingesetzt werden oder Einfluss auf Grundsatzentscheidungen oder gar die Formulierung von Gesetzen haben. Ein Blick auf die Qualität ihrer Arbeit und die ihnen dabei zugewiesenen Kompetenzen muss zukünftig eines der verpflichtenden Elemente bei der Überprüfung des Einsatzes externer Mitarbeiter sein. Der Bundesrechnungshof hat, unterstützt von einem Beschluss des Haushaltsausschusses, die Bundesregierung aufgefordert, eigene Vorschläge zu unterbreiten. Diese sollten nach unserer Auffassung einen Verhaltenskodex beinhalten, der zu einer regierungsweiten Vereinheitlichung führt und ebenfalls Transparenz schafft, zum Beispiel wenn sogenannte Leihbeamte gegenüber Dritten auftreten.
Vor allem aber müssen wir Abgeordneten wissen, wer an den Gesetzesvorlagen aus den Bundesministerien mitgewirkt hat, über die wir entscheiden müssen. Deshalb wollen wir, dass dem Vorblatt eines jeden Gesetzentwurfes zukünftig eine Auflistung vorangestellt wird, aus der hervorgeht, welche externen Kräfte daran mitgewirkt haben. Mit all diesen und weiteren Maßnahmen belegt die SPD-Bundestagsfraktion, dass sie offen genug ist für den gebotenen Austausch zwischen Wirtschaft und Politik und dass sie gleichzeitig das Risiko einer Interessenvermischung gar nicht erst eingeht. Wer - wie wir - das Vertrauen in neutrales staatliches Handeln stärken will, der muss diesen aber auch handlungsfähig halten und deshalb dazu bereit sein, ihm genügend und qualifiziertes Personal zur Verfügung zu stellen. Seien Sie versichert, dass die SPD-Bundestagsfraktion nie zulassen wird, dass unser Staat zur Beute von Lobbyisten wird.
Mit freundlichen Grüssen
Ihr
Michael Hartmann, MdB