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Frage von Egon Prof. Dr. T. •

Frage an Michael Hartmann von Egon Prof. Dr. T. bezüglich Umwelt

"Rettet den Regenwald" berichtet: Der Palmöl-Skandal -
Wie wir Stromkunden Umweltvernichtung finanzieren
....Der Bio-Diesel zur Stromerzeugung entpuppte sich als Ökofalle. In sogenannten Blockheizkraftwerken wurde statt heimischem Raps tropisches Palmöl verfeuert, für das Regenwald vernichtet und die Artenvielfalt zerstört wird. Die Bundesregierung versucht kommende Woche mit der Reform des „Erneuerbare Energien Gesetzes“ einen Scherbenhaufen zusammenzufegen, dessen tatsächliches Ausmaß erst langsam ans Licht kommt. Es geht um Millionensummen....für völlig fragwürdigen Palmölstrom.

Sehr geehrter Herr Hartmann, kann man damit rechnen, daß Sie bei der angekündigten Reform sich zugunsten der Umwelt einsetzen?

Mit hochachtungsvollen Grüßen,
E. Trübenbacher

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Professor Dr. Trübenbacher,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage bei abgeordnetenwatch.de, die ich Ihnen hiermit gerne beantworte.

Die rot-grüne Koalition forderte in der vergangenen Legislaturperiode die Bundesregierung auf, zu prüfen, wie ein eigenständiges Verbot des Besitzes von Holz oder Holzprodukten aus illegalem Einschlag erreicht werden könnte. Das Bundesumweltministerium legte daraufhin den Entwurf des Urwaldschutzgesetzes vor. Demnach sollte in das Bundesnaturschutzgesetz ein Verbot des Besitzes und der Vermarktung von illegal in Urwäldern eingeschlagenem Holz und daraus hergestellter Holzprodukte eingefügt werden. Für den gewerblichen Holzhandel sowie bei gewerblicher Be- und Verarbeitung zum Zweck des Verkaufs sollte eine Beweislastumkehr eingeführt werden, d.h. der Verkäufer sollte nachweisen, dass das Holz nicht illegal in Urwäldern eingeschlagen wurde. Hintergrund war, dass die Behörden dies in der Praxis kaum nachweisen können.

Es war allerdings schon bei der Vorlage des Entwurfs klar, dass erhebliche rechtliche und politische Risiken bestanden:

Zum einem gab es bei Vorlage des Entwurfs zwar noch kein einschlägiges EU-Recht, jedoch arbeitete die EU an einer Importregelung (FLEGT-Verordnung - Forest Law Enforcement, Governance and Trade; Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor). Anders als das Urwaldschutzgesetz regelt die FLEGT-Verordnung die Ein- und Ausfuhr in die EU und betrifft alle Wälder und nicht nur die Urwälder. Allerdings beschränkt sich die FLEGT-Verordnung nur auf wenige Holzprodukte und gilt nur dann, wenn zuvor Partnerschaftsabkommen mit den Exportstaaten abgeschlossen wurden. Inzwischen hat die EU die FLEGT-Verordnung beschlossen. Damit ist der rechtliche nationale Spielraum praktisch auf Null geschrumpft. Die FLEGT-Verordnung verbietet den Import von illegal geschlagenem Holz in die EU und verlangt einen Legalitätsnachweis. Dies gilt aber nur für Staaten, mit denen zuvor ein Partnerschaftsabkommen geschlossen wurde. Leider sind die FLEGT-Verordnung und der angekündigte EU-Aktionsplan bei weitem nicht ausreichend, um einen wirksamen Urwaldschutz zu gewährleisten.

Zum anderen lag jedoch das größte Problem in der praktischen Anwendung des Gesetzes. Um illegal in Urwäldern geschlagenes Holz/Holzprodukte zu sanktionieren, hätten prinzipiell alle relevanten Holzprodukte in ein Nachweissystem einbezogen werden müssen, da es den Produkten nicht anzusehen ist, ob das Holz illegal eingeschlagen wurde oder nicht. Erforderlich wäre ein Nachweissystem über die gesamte Lieferkette gewesen, das auch Holz aus Ländern erfasst hätte, in denen es gar keinen Urwald gibt, da sonst fast unbegrenzte Umgehungsmöglichkeiten geschaffen würden. Dagegen wurde massiver Widerstand (gegen ein neues "bürokratisches Monstrum") erwartet.

Vor diesem Hintergrund wäre das weitere Verfolgen dieses Vorhabens nur dann sinnvoll gewesen, wenn dadurch Druck auf die Verhandlungen zwischen EU und Einschlagstaaten im Rahmen der FLEGT-Verordnung aufrecht erhalten worden wäre.

Folglich - und auch aufgrund der Neuwahlentscheidung - wurde der Gesetzentwurf nicht mehr weiter verfolgt.

Ich stimme Ihnen zu, dass die gegenwärtige Situation sehr unbefriedigend ist. Die FLEGT-Verordnung und der angekündigte EU-Aktionsplan sind bei weitem nicht ausreichend, um einen wirksamen Urwaldschutz zu gewährleisten.

Angesichts der dramatischen Situation der Urwälder sind wirksame Maßnahmen auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene weiterhin dringend erforderlich. Die Bundesregierung wird sich weiterhin auf internationaler Ebene und in der EU intensiv für solche Maßnahmen einsetzen. So werden die Fortschritte bei der Aushandlung der Abkommen aufmerksam verfolgt. Gibt es keine hinreichenden Fortschritte, muss die FLEGT-Verordnung nachgebessert werden.
Neben den Bemühungen auf europäischer Ebene sind weitere Fortschritte auf globaler Ebene notwendig. Die in Deutschland im Jahr 2008 stattfindende Vertragsstaatenkonferenz der Konvention über die biologische Vielfalt wird den Schutz der Wälder schwerpunktmäßig behandeln. Auf der Konferenz sollen Fortschritte beim Schutz der Wälder und insbesondere beim Schutz der bedrohten Urwälder erreicht werden.
Daneben wird die Bundesregierung die internationalen Klimaverhandlungen nutzen, um gegen die Zerstörung der Wälder vorzugehen. Da ca. 20 Prozent der weltweiten CO2-Emissionen aus der Entwaldung stammen, lassen sich durch die Bekämpfung der Entwaldung positive Effekte für die Biodiversität und den Klimaschutz erzielen. Hier können Synergien genutzt werden.
Schließlich möchte ich darauf hinweisen, dass Deutschland nach wie vor einer der größten Geldgeber für Waldschutzprojekte in Entwicklungsländern ist. Jedes Jahr unterstützt Deutschland entsprechende Projekte mit mehr als 125 Mio. Euro.

Nicht zuletzt kann natürlich jeder selbst zum Schutz der Urwälder beitragen, indem er Produkte aus Tropenholz nicht kauft, bzw., wenn sich ein Kauf nicht vermeiden lässt, auf zertifizierte Produkte (z. B.FSC-Siegel mit hohen sozialen und Umweltstandards) zurückgreift.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr

Michael Hartmann, MdB