Frage an Michael Hartmann von Joshua D. bezüglich Staat und Verwaltung
Sehr geehrter Herr Hartmann,
der Innenausschuss hat den Weg zur Erhöhung der Beamtenbezüge frei gemacht. In seiner Sitzung am Mittwochmorgen stimmten die Abgeordneten aller Fraktionen dem Koalitionsentwurf zur Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen im Bund 2008/2009 in der durch einen Antrag der Bundesregierung geänderten Form zu.
Demnach haben Sie hierzu ebenfalls Ihre Zustimmung erteilt.
Wie kann es dann sein, dass ihre Partei unter dem Vorsitz von Herrn Beck in Rheinland-Pfalz die Beamtenbezüge nicht in gleichem Maße anpassen will, sondern lediglich eine Erhöhung um 0,5 Prozent bei 4/5 der Beamten in Rheinland Pfalz erfolgte. Warum werden den Bundesbeamten höhere Besoldungen zugesprochen als den Landesbeamten?
Sehr geehrter Herr Drudge,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage auf abgeordnetenwatch.de, die ich Ihnen hiermit gerne beantworte.
Die große Koalition hatte sich bereits im Koalitionsvertrag auf die Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung geeinigt. Die Ministerpräsidenten der Länder hatten die Einigung begrüßt. Gleichwohl sind die Verfassungsänderungen im Deutschen Bundestag sorgfältig beraten worden. Dabei war aber allen Beteiligten bewusst, dass der Spielraum für Änderungswünsche begrenzt sein würde, wenn die vorgeschlagene Gesamtlösung für die Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Bund und Ländern nicht scheitern sollte.
Beim Beamtenrecht ist zu bedenken, dass der ganz überwiegende Teil der Beamtenschaft im Dienst der Länder steht und diese von vornherein ein massives Interesse bekundet hatten, ihre diesbezüglichen früheren Zuständigkeiten wieder zu erlangen. Deshalb beschränkt sich die Bundeszuständigkeit für das Dienstrecht der Landes- und Kommunalbeamten künftig auf die "Statusrechte und -pflichten ... mit Ausnahme der Laufbahnen, Besoldung und Versorgung".
Bereits die bisherige konkurrierende Gesetzgebungsbefugnis des Bundes für die Beamtenbesoldung und -versorgung hatte nicht zwangsläufig zu bundeseinheitlichen Verhältnissen geführt. Vielmehr ließ das Besoldungsrecht Spielraum für die Länder, der mit dem Entwurf eines Strukturreformgesetzes sogar noch weiter ausdehnt werden sollte. Umgekehrt ist nicht eine völlige Zersplitterung zu befürchten, wenn die Gesetzgebungsbefugnisse jetzt wieder auf die Länder übertragen werden. Davon abgesehen sind auch in der Privatwirtschaft regional unterschiedliche Arbeitsentgelte verbreitet.
Von der Gesetzgebungszuständigkeit ist die inhaltliche Ausgestaltung des Beamtenrechts zu unterscheiden. Es ist nach Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln, zu denen der Grundsatz der amtsangemessenen Besoldung und Versorgung gehört. Auch wenn dem Gesetzgeber durch die Ergänzung dieser Vorschrift aufgegeben wird, das Beamtenrecht fortzuentwickeln, bleiben einem "Besoldungswettlauf nach unten" weiterhin verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Michael Hartmann