Frage an Michael Hartmann von Manfred F. bezüglich Gesundheit
Da Sie meine letzte Frage noch nicht beantwortet haben, möchte ich noch mit einer weitere Frage zum gleichen Thema ergänzen.
Was war Ihre Motivation, die Beitragssätze in den gesetzlichen Krankenkasse (in meinem Fall) bis auf 42 % vom Bruttoeinkommen heraufzusetzen?
Wer unterschiedliche Höhen in der Monatsgehaltsabrechnung hat und dabei auch über die Beitragsbemessungsgrenze kommt, wird auch dann, wenn er weniger verdient, weiter mit dem Höchstsatz von ca. 620 Euro an Krankenkassenbeiträgen belastet. Und wenn er in dem Monat nur 1000 Euro hat. Da mein Arbeitgeber dies nicht glauben wollte, hat er selbst entsprechend recherchiert. Dies ist seit der letzten kranken Reform Fakt! So ist die von Ihnen mit geschaffenen Gesetzeslage. Einmal über Bemessungsgrenze, immer Höchstbetrag.
Die konkrete Frage ist, gilt dies auch für den Arbeitnehmer, der durch das Weihnachtsgeld einmal im Jahr über die Bemessungsgrenze kommt? Muss der dann in den übrigen 11 Monaten, die folgen, dann ebenfalls jeden Monat den Höchstbeitrag bezahlten statt die offiziellen 14,5 % Krankenversicherungsbeitrag seines tatsächlichen Lohnes?
Sehr geehrter Herr Frie,
hiermit versuche ich wie angekündigt, Ihre beiden Fragen in einer gemeinsamen Antwort zu beantworten, auch wenn sie unverständlich und teilweise fernab der Tatsachen gestellt sind.
Generell gilt: Die Gesundheitsreform gilt für alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland, bei den Auswirkungen ist nicht entscheidend, ob es sich um Abgeordnete, Rentner oder Pensionäre handelt, sondern ob diese gesetzlich oder privat versichert sind. Es ist also falsch, wenn Sie behaupten, ich zahle als Bundestagsabgeordneter keine Krankenkassenbeiträge. Meine monatlichen Beiträge belaufen sich auf 416,30 Euro. Was die generellen Kosten betrifft, so ist natürlich einzig der Gesundheitszustand des Versicherten ausschlaggebend. Zu den Kosten der ehemaligen Sozialhilfeempfänger kann ich Ihnen nichts sagen, diese Zahlen der Krankenkassen liegen mir nicht vor.
Der Krankenkassenbeitrag orientiert sich prozentual am Einkommen. Wie Sie 42 Prozent errechnen, ist mir nicht schlüssig. Bitte wenden Sie sich hier an Ihre Krankenkasse für weitere Informationen.
Sehr geehrter Herr Frie, zwischen den Zeilen lese ich, dass Sie gegenüber Bundestagsabgeordneten, gesetzlich versicherten Arbeitnehmern, Beamten und ehemaligen Sozialhilfeempfängern bequeme und leider populäre Vorurteile pflegen.
Für weitere Informationen können Sie sich gerne an mein Wahlkreisbüro wenden - so, wie Sie es in der Vergangenheit auch schon häufig getan haben - und dort dann im Übrigen auch stets Antwort erhalten haben. Wenn Sie wollen, können Sie uns gerne Kopien Ihrer Korrespondenz mit der Krankenkasse zur Vorbereitung zuleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Hartmann