Frage an Michael Hartmann von Sven M. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Hartmann,
vielleicht haben Sie auch schon mal einen dieser Anrufe erhalten: "Sie haben garantiert einen Sachpreis bis 3000 Euro oder einen Barpreis von 1500 Euro gewonnen..."
Diese Anrufe soll man ja der Bundesnetzagentur melden, was ich auch immer wieder gerne erledige. Allerdings musste ich in den letzten Monaten feststellen, das die Bundesnetzagentur völlig überlastet ist. Auch wurden Nummern, zum größten Teil teure 09005, an bereits bekannte Firmen, die diese Nummern zuvor schonmals missbräuchlich verwendeten, vergeben: http://www.swr.de/infomarkt/multimedia/-/id=2249336/nid=2249336/did=2678368/vmlnk7/index.html Der Beitrag zum Anschauen: http://de.youtube.com/watch?v=Mf6dBq-Vvl4
Allerdings sollte bei einer Firma, die vierzig(!) 09005-Nummern gemietet hatte und systemmatisch jede einzelne Nummer durch automatische Ping-Anrufe auf Telefonnummern quer durch Deutschland verheizt hatte, jedermann klar sein, das es sich bei den nächsten vierzig gemieteten Nummern nicht anders darstellen wird.
Wenn die Bundesnetzagentur ein Rechnungslegungsverbot ausspricht, dann erreicht die Mitteilung die entsprechenden Firmen so spät, daß die Rechnungslegung bereits erfolgt ist und rückwirkend nichts mehr machbar ist. Und der verunsicherte Verbraucher hat brav die 1,99 Euro pro Minute an die spanische Firma gezahlt, die die Nummern gemietet hatte.
Es kann doch nicht sein, dass - unter den Augen der BNetzA - von diversen Personen und ihren Helfershelfern Rufnummern geschaltet werden, als wäre nichts geschehen.
Deshalb möchte ich Sie bitten, sich in Zukunft für eine "stärkere" Bundesnetzagentur einzusetzen, damit diese in Zukunft schneller und effektiver vorgehen kann, schneller Nummern sperren und Neuverteilungen an bekannte "Telefonspammer" unterbinden kann.
Inwiefern haben Sie als Politiker die Möglichkeit, der Bundesnetzagentur ein vernünftiges rechtliches Instrumentarium im Kampf gegen diese Art des Betrugs zu geben?
Mit freundlichen Grüßen
Sven Mayer
Sehr geehrter Herr Mayer,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage bei abgeordnetenwatch.de, die ich Ihnen hiermit beantworte.
Fast täglich werde ich von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern in Sachen "Telefon-Spammer" und dem Umgang mit unerlaubter Telefonwerbung aber auch mit "Internetabzocke" konfrontiert. Lassen Sie mich eines vorab klarstellen: Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen vor solchen unlauteren Mitteln geschützt werden. Wir, die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag, wissen das und handeln bereits entsprechend. Ich will Ihnen auch sagen: Ich stehe, was Ihre Einschätzung betrifft, vollkommen auf Ihrer Seite.
Die Öffnung und Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes hat aus der Sicht der Verbraucherinnen und Verbraucher viele positive Ergebnisse gebracht. Es ist eine Wettbewerbssituation zwischen den Anbietern entstanden, die zu niedrigeren Preisen führte - mithin eine direkte finanzielle Entlastung für viele Kundinnen und Kunden.
Es gab und gibt im Telekommunikationsbereich leider eine Reihe von gravierenden Missständen und oftmals fehlende Transparenz, beispielsweise die Dialer, die sich teilweise unbemerkt auf den PC installieren und durch ihre Einwahl hohe Kosten verursachen oder die Nutzung von Mehrwertdiensten über 0900er-Rufnummern, die in vielen Fällen horrende Rechnungen zur Folge haben. Mancher Anbieter hat seine Tarife zudem so oft geändert, dass die Kunden den Überblick verlieren.
Die rot-grüne Koalition hat das Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0900er Mehrwertdienstrufnummern bereits im Jahr 2003 verabschiedet, im Jahr 2004 wurde das Telekommunikationsgesetz umfassend novelliert und dem Verbraucherschutz wurde im besonderen Maße mit dem Entwurf des Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften, das im Juni 2005 abschließend vom Bundestag beraten wurde, Rechnung getragen. Eine umfassende Preisansage und Preisanzeige sollte endlich eine Transparenz in den Markt bringen, die Verbraucherinnen und Verbraucher die Möglichkeit gibt genau zu entscheiden, welche Dienstleistung sie zu welchem Preis in Anspruch nehmen.
Sehr geehrter Herr Mayer, mir liegt ein Brief von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vor, der den Rechtsschutz für Verbraucher noch einmal deutlich aufzeigt. Darin heißt es: "[...]Ein Verbraucher ist grundsätzlich nur dann zu einer Zahlung verpflichtet, wenn er einen wirksamen Vertrag hierüber geschlossen hat. Dazu reicht es nicht, dass ihm ein Unternehmer lediglich eine Rechnung stellt. Vielmehr muss auch der Verbraucher einen entsprechenden Willen erklären. Im Streitfall muss derjenige, der aus einem Vertrag Rechte herleiten will, die Einigung mit dem anderen Teil darlegen und beweisen. Sollte der Anspruchssteller in einem Rechtsstreit falsche Behauptungen aufstellen, um sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, macht er sich unter Umständen wegen versuchten Prozessbetrugs strafbar. [...]"
Ergänzend ist zu erwähnen, dass in einem Streitfall auch die zuständige Verbraucherschutzzentrale vor Ort kompetent Hilfe und Rat anbieten kann. Ich kann nur dazu raten, von diesem guten Angebot auch Gebrauch zu machen!
Sie sehen, dass bereits unterschiedliche Instrumentarien existieren, um Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen. Wir sind jedoch alle gut beraten, dass ebendiese stets weiterentwickelt und angepasst werden, da auch jene, die das Telefon und das Internet potenziell für einen Betrug missbrauchen könnten, sich immer auf eine geänderte Gesetzeslage einstellen und anpassen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Michael Hartmann