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Michael Hartmann
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Frage von Sven U. •

Frage an Michael Hartmann von Sven U. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Hartmann,

jeder beklagt sich darüber, dass die GEZ zu hohe Gebühren einzieht.
Im allgemeinen finde ich das Vorgehen der GEZ sehr unverschämt und im Allgemeinmund als Mafia-Methoden bezeichnet.
Totenstille in Büros ist nur eine der Folgen davon.

Ich finde und da stimmen mir auch bestimmt viele zu, dass das Gesetz hierfür einer Anpassung bedarf. Es kann nicht sein, das die GEZ Gesetze für sich auslegt und für jedes Gerät Gebühr verlangt. Das wäre als müsste ich für mein zweites Auge extra zahlen. Und mit dem zweiten sieht man bekanntlich besser.

Ich empfinde eine Festlegung der Gebühren pro Kopf mit mindestens einem Empfangsgerät für Gerecht und die Zahlung pro Gerät welche ich im wahrscheinlichsten Falle garnicht gleichzeitig Nutzen kann geschweigedem, dass dort jetzt unbedingt ein öffentlicher Sender liefe, für sehr ungerechtfertigt.
Das Firmen für Rechner Gebühren zahlen sollen ist doch Verstandesgemäß vollkommen Irrwitzig!

Das Geld was die öffentlichen nicht mehr in Ihren Preisauschreiben zum zwecke von Einschaltquoten verspielen können würde in andere Unternehmen fliesen.
Zumal die öffentlichen Sender nicht nur Ihrem eigentlich Zweck dienen und irgendwelche Kinofilme zeigen sondern dazu auch noch Werbung abspielen.

Gibt es in Hinsicht GEZ etwas, was einen im Interesse der Gesellschaft hoffen lässt?
Ich meine, es ist ja offensichtlich, dass das so nicht richtig ist!

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Ullmann,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage bei abgeordnetenwatch.de, die ich Ihnen hiermit beantworte.

Lassen Sie mich der Klarheit zuliebe vorwegschicken, dass in Deutschland Fragen der Medienordnung und auch Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks allein Angelegenheiten der Länder sind und dem Bund hier keine Gestaltungs- oder gar Entscheidungskompetenz zukommt. Dies gilt selbstverständlich auch für die Regelungen zu den Rundfunkgebühren, so dass Sie diese Antwort bitte lediglich als einen Kommentar aus bundespolitischer Sicht auffassen mögen. Konkrete Auskunft erhalten Sie selbstverständlich von Ihrer Landesregierung bzw. von der oder dem Landtagsabgeordneten Ihres Wahlkreises, da letztlich die Landesparlamente und Bürgerschaften den Änderungen der betreffenden Staatsverträge zustimmen müssen.

Das Vorhaben, alternative Lösungen zur bisherigen Gebührenfinanzierung zu erarbeiten oder aber das System der Gebührenfinanzierung vor dem Hintergrund der technischen Entwicklung weiter zu entwickeln, wird seitens der SPD-Bundestagsfraktion grundsätzlich begrüßt. Hierbei gilt es insbesondere, zunächst die offenen verfassungs- und europarechtlichen Fragen - beispielsweise bezüglich einer "Haushaltsabgabe" - zu klären. Für die SPD-Bundestagsfraktion ist es aber bei der Erarbeitung eines neuen Konzeptes zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von entscheidender Bedeutung, dass mit diesem Konzept ein leistungs- und zukunftsfähiger öffentlich-rechtlicher Rundfunk für eine freie Information und Meinungsbildung in einer demokratischen Öffentlichkeit sichergestellt werden kann: Aus bundespolitischer Sicht steht es für die SPD-Bundestagsfraktion außer Zweifel, dass ein leistungs- und zukunftsfähiger öffentlich-rechtlicher Rundfunk für eine freie Information und Meinungsbildung in einer demokratischen Öffentlichkeit unverzichtbar ist. Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren wegweisenden Entscheidungen diese zentrale Rolle bestätigt und uns Medienpolitikern in Bund und Ländern eine Bestands- und Entwicklungsgarantie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk aufgetragen.. Die Hauptfinanzierungsform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist die Gebühr. Sie deckt einen großen Anteil der Kosten, die bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten für die Produktion, Gestaltung und Verbreitung von Radio- und Fernsehprogrammen anfallen.

Vor diesem Hintergrund ist auch der Beschluss der Ministerpräsidenten zu sehen, das bestehende Moratorium zur Gebührenpflicht von PCs Ende 2006 auslaufen zu lassen. Ersetzt wird dieses durch eine Erweiterung der Gebührenpflicht über Rundfunkgeräte - Fernseher, Radios usw. - hinaus auf internetfähige PCs ab dem 1. Januar 2007. Diese Ausweitung der Rundfunkgebührenpflicht auf internetfähige PC hat in der Öffentlichkeit eine heftige Debatte ausgelöst, die leider oft auch mit sachlich nicht zu treffenden Argumenten und irreführenden Zahlen geführt wurde. Am 14. August 2006 haben in Mainz die Rundfunkreferenten der Länder und Vertreter von ARD und ZDF gemeinsam die Folgen des zum 31.12.2006 auslaufenden Moratoriums für Internet-PCs und die konkrete Auslegung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages beraten. Die Normen des Rundfunkgebührenstaatsvertrages knüpfen das Entstehen der Rundfunkgebührenpflicht weiterhin an das Bereithalten eines Rundfunkempfangsgerätes an. Zugleich verfolgt der Rundfunkgebührenstaatsvertrag entsprechend der Gesetzesbegründung eine umfassende Zweitgerätefreiheit für bestimmte neuartige Empfangsgeräte. Vor dem Hintergrund, dass derzeit zwar praktisch alle öffentlich-rechtlichen Radiosender im Internet verfügbar sind, die Fernsehkanäle von ARD und ZDF hingegen in der Regel nur Programmausschnitte ins Netz stellen und kein einziges öffentlich-rechtliches Fernsehprogramm und auch kein Programm der großen Privatanbieter über das Internet verfügbar sind, haben sich die Rundfunkanstalten und die Länder dahingehend verständigt, dass für den Empfang über neuartige Empfangsgeräte nur die Grundgebühr in Höhe von 5,52 Euro zu entrichten ist. Gleichzeitig haben sich Rundfunkanstalten und Länder dahingehend verständigt, dass die Regelungen zur Zweitgerätefreiheit im nichtprivaten Bereich dahingehend auszulegen ist, das darunter auch Autoradios zu subsumieren sind. Das bedeutet, dass ein Rundfunkteilnehmer, der sein Autoradio im geschäftlich genutzten Kraftfahrzeug angemeldet hat (wozu er auch nach bislang geltenden Recht verpflichtet war), für neuartige Geräte - also beispielsweise internetfähige PC - im geschäftlichen Bereich keine weiteren Gebühren zahlen muss.

Sehr geehrter Herr Ullmann, lassen Sie mich noch ein Wort zu dem von Ihnen kritisierten Programm der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sagen: Das auch durch unsere Gebühren finanzierte Programm trifft nicht immer jedermanns Geschmack. Wie in vielen Bereichen des Lebens kann man es auch hier nicht jedem Recht machen. Glauben Sie mir, auch ich kann mich bei weitem nicht mit allen Fernseh- und Radioformaten anfreunden. Aber: Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind traditionell grundrechtsberechtigt. Die Rundfunkanstalten könne das Grundrecht der Rundfunkfreiheit für sich in Anspruch nehmen, weil für sie nach Artikel 5, Absatz 1.II unserer Verfassung das Gebot der Staatsfreiheit des Rundfunks gilt. Daraus resultiert, dass der Staat selbstverständlich keinen Einfluss auf das zu sendende Programm hat. Dem gegenüber bedeutet die Rundfunkfreiheit auch, dass die Bürgerinnen und Bürger im Sinne der demokratischen Grundordnung und des kulturellen Lebens einen Anspruch auf "Grundversorgung" mit Informationen aus Rundfunksendungen haben. Kurz gesagt: Dass etwas gesendet wird, ist gesetzlich festgeschrieben und hat Bestand, auf den Inhalt des Programms - über die Grundversorgung mit Informationen hinaus - also was gesendet wird, darf weder der Staat Einfluss nehmen noch kann es vom Zuschauer eingeklagt werden.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen beantworten.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr

Michael Hartmann, MdB