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Frage von Andreas K. •

Frage an Michael Hartmann von Andreas K. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Hartmann,

Seit Oktober 07 konnte ich zum Glück wieder eine Arbeitsstelle bekommen, aber daraus sind mir nur Nachteile entstanden. Ich lebe in einem eheähnlichen Verhältnis und habe auch ein Kind mit meiner Lebenspartnerin, die zum selben Zeitpunkt mit mir über das Arbeitsamt krankenversichert wurde, und nachdem ich wieder arbeiten gehe, soll ich ihr auch die Krankenkasse zahlen. Sie befindet sich aber in dem sogenannten Mutterschutz. Warum werden Mütter nicht beschützt und es werden mindestens die Renten- und Krankenkassenbeiträge übernommen? Warum muss der Lebenspartner auch für die Lebenspartnerin alle Kosten tragen, was zum teil auch ok ist, wie Klamotten und Essen und so weiter, aber warum auch noch die Krankenkasse?

Mfg.
Andreas Kwade

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kwade,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage auf abgeordnetenwatch.de, die ich Ihnen hiermit beantworte.

Zunächst einmal freue ich mich, dass Sie seit Oktober 2007 wieder eine Arbeitsstelle haben! Zu den von Ihnen geschilderten und empfundenen Nachteilen will ich nun einige Ausführungen machen.

Personen, die bis Dezember 2004 Arbeitslosenhilfe erhalten haben und nach Inkrafttreten der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) kein Arbeitslosengeld II erhalten, sind seit dem 1. Januar 2005 nicht mehr durch die Bundesagentur für Arbeit kranken- und pflegeversichert. Sofern diese Personen auch keinen Schutz durch eine Familienversicherung haben, müssen sie sich selbst durch Eintritt in die freiwillige gesetzliche oder private Krankenversicherung gegen Krankheit und Pflegebedürftigkeit absichern.

Soweit diese Personen durch ihre Beitragszahlungen hilfebedürftig werden, erhalten sie von den Agenturen für Arbeit einen Zuschuss zu ihren Aufwendungen zur Kranken- und Pflegeversicherung. Der maximale Zuschuss beträgt für die Krankenversicherung 125 Euro und für die Pflegeversicherung 15 Euro. Diesen Zuschuss erhalten ebenfalls diejenigen Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft, die Sozialgeld (nicht-erwerbsfähige Hilfebedürftige) beziehen und nicht von der Familienversicherung des Arbeitslosengeld II-Beziehers erfasst werden.

Beide Personengruppen betreffen vor allem Frauen und Männer, die in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben und deshalb - anders als Ehepaare - nicht familienversichert sind. Dies dürfte auf Ihren persönlichen fall zutreffen. Wegen des Wegfalls des eigenen Leistungsbezugs und damit auch des Krankenversicherungsschutzes über die ARGE haben die Betroffenen letztlich keine andere Wahl als sich freiwillig weiterzuversichern - eben wegen der fehlenden Familienversicherung, die nur bei Ehepartnern möglich ist. Anderes gilt bei Ehegatten, bei denen eine Familienversicherung möglich ist und parallel steuerliche Vergünstigungen eintreten können.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen beantworten.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr

Michael Hartmann, MdB