Portrait von Michael Hartmann
Michael Hartmann
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Michael Hartmann zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Michael B. •

Frage an Michael Hartmann von Michael B. bezüglich Recht

Waffenrechtsnovelle 2008:

Meine Frage an Sie ist, wie es denn nun für uns Sportschützen aussieht, im Bezug auf die Ausübung unseres Sportes. In diversen Foren kursiert ein Entwurf der Waffenrechtsnovelle 2008, und es gehen Gerüchte um, die behaupten, dass das angestrebte Blockiersystem, das Erben von Schusswaffen nach 2008 erwerben und von Amt einsetzten lassen müssen, auch auf die Sportschütze ausgeweitet werden soll.

Des Weiteren wird in diesen Gerüchten auch der kommende "Anscheinsparagraph" kritisiert, da dieser auch auf die Sportwaffen, die auf der WBK eingetragen werden, und somit vom Amt überwacht werden, bezogen werden kann, anstatt nur auf die Airsoftwaffen, die von Minderjährigen in den Innenstädten geführt werden.

Außerdem habe ich gelesen, dass möglicherweise das Mindistalter für den Erwerb von großkalibrigen Schusswaffen von 21 mit psychologischem Atest auf 18 Jahre heruntergesetzt werden soll, halten sie dies für machbar oder ist das nur Wunschdenken?

Meine Meinung dazu ist, dass man mit mehr Waffen in der Bevölkerung solche Horrorszenarien wie den Amoklauf von Erfurt verhindern hätte können, wenn es 1-2 mutige Menschen gegeben hätte, die selbst zur Waffe gegriffen hätten, und den Amokläufer früher stellen gekonnt hätten. Mein Vorschlag, wie das rechtlich umzusetzten wäre, ist eine Vereinfachung des Erhalts eines "großen Waffenscheins" mit dem man berechtigt ist, eine scharfe Waffe zu führen. Als Beispiel für eine solche Umsetztung ist die Schweiz zu nennen, dort erhält man den Waffenschein relativ leicht, und ist berechtigt eine Pistole, oder Revolver zur Verteidigung von sich oder einer anderen Person zu führen. Ich würde allerdings vor dem Erhalt noch ein paar Hürden setzten, ganz voran natürlich der staatlich anerkannte Sachkundelehrgang um den sicheren Umgang zu erlernen, danach währe ein psychologisches Attest sinnvoll, und eine Probe, die zeigt ob der Anwärter drogen- oder akoholabhänig ist.
Danach erst sollte man den Waffenschein bekommen.

MfG Michael B.

Portrait von Michael Hartmann
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Blöser,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage, die ich hiermit beantworte.

Die von Ihnen angesprochenen Blockiersysteme bestehen aus zwei Teilen, zum einen aus einem Sperrelement, das für jede Waffe erworben werden muss, und einer elektronischen Bedieneinheit, die für alle Waffen benutzt werden kann. Ich denke, wir sollten die weitere Entwicklung dieser Blockiersysteme abwarten. Eine erneute Diskussion hierzu wird es sicherlich im Herbst dieses Jahres geben, wenn über eine Novelle des Waffenrechts beraten wird und das Erbenprivilegs aufgrund der auslaufenden Befristung (im April 2008) neu zu regeln ist. Bei der Novelle des Waffenrechts 2003 war zunächst angedacht, Waffen, die jemand erbt, der keine Sachkenntnis und kein Bedürfnis zum Besitz einer Waffe nachweisen kann, funktionsunfähig zu machen. Die Industrie ist aber derzeit dabei, ein Blockiersystem zu entwickeln, dass die Waffe zwar schussunfähig macht, sie dabei jedoch nicht zerstört. Deshalb wurde bei der Novelle das Erbenprivileg zunächst auf 5 Jahre befristet. Wenn ein solches Blockiersystem Marktreife erlangt hat, so wird das Erbenprivileg wohl beibehalten werden. Insgesamt begrüße ich die Änderung im Waffengesetz, die auch ein Verbot des Tragens von gefährlichen Waffen in bestimmten Gebieten untersagt. Diese, von der Bundesratsinitiative Hamburgs ausgehende Modifikation soll präventiv Gewalttaten in Brennpunktzonen vorbeugen, stark gewaltbelastete Plätze in Großstädten können dadurch sicherer gemacht werden. In diesen waffenfreien Zonen ist das Mitführen von so genannten "Butterfly" – Messern sowie Messern mit feststehender Klinge untersagt. Besonders diese Typen von Stichwaffen werden oft verwendet, um andere Personen zu verletzen bzw. zu töten. Ein weiterer Schutz vor Provokationen und den daraus resultierenden Übergriffen, wäre ein Verbot von den so genannten "Anscheinswaffen".
Deshalb wird sich SPD-Bundestagsfraktion ausdrücklich bei einer anstehenden Waffenrechtsnovelle für ein Verbot von Anscheinswaffen im Herbst 2007 einsetzen.

Der Bundesinnenminister hatte in der vergangenen Woche vorgeschlagen, dass Mindestalter für den Erwerb einer Waffe auf das Alter von 18 Jahren zu senken. Dem Protest gegen diesen erneut unausgegorenen und mitunter populistischen Vorschlag schließe ich mich ausdrücklich an und begrüße es, dass der Minister nach nur wenigen tagen bereits wieder Abstand von seiner Forderung genommen hat. Gerade vor dem Hintergrund des Schulmassakers von Erfurt wurde der Waffenerwerb in Deutschland erschwert. Je weniger Waffen in unserem Land in Umlauf sind, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich eine solche Katastrophe wiederholen wird. Ich halte auch nichts von der Argumentation, dass zivile Waffenträger potenzielle Amokläufer stoppen könnten – die Gefahr für Unschuldige und Unbeteiligte steigt dabei zusätzlich. Darüber hinaus haben wir eine gut ausgestattete Polizei, die für solche Gewaltverbrechen trainiert wird. Weder bewaffnete Bürgerinnen und Bürger, noch amerikanische Verhältnisse können unserer Gesellschaft schützen – das zeigen auch und gerade die grausamen Beispiele aus den U.S.A. und den dortigen Amokläufen an Schulen und Universitäten.

Die Senkung der Altersgrenze für den Waffenerwerb verhindert keine Amokläufe wie in Erfurt, sie erhöht sie, selbst wenn man psychologische Tests und Sachkundelehrgänge dem Kauf vorausschickt.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr

Michael Hartmann