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Frage von Heidi B. •

Frage an Michael Hartmann von Heidi B. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Hartmann,

ich habe eine Frage nach der Steuergerechtigkeit für Familien, die sich ganz speziell für uns stellt:

Kann es gewollt sein, dass Famililen mit Kindern steuerlich schlechter gestellt sind, wenn die Ehegatten beim Finanzamt eine gemeinsame Veranlagung wählen? Das war bei uns jahrelang der Fall, ohne dass wir es wussten. Offensichtlich ist das möglich, jedenfalls ist es bei uns passiert (mein Mann ist angestellt, ich selbstständig). Beim Finanzamt musste ich erfahren, dass man nicht verpflichtet ist, zu ermitteln, ob eine getrennte Veranlagung günstiger ist als eine gemeinsame. Das müsse man selbst prüfen. Beim Kindergeld wird doch auch automatisch geprüft, ob eine Auszahlung oder ein Freibetrag günstiger ist - aus Gründen der Steuergerechtigkeit.

Als Ehepaar mit Kindern veranlagt man sich doch automatisch gemeinsam. Ich wäre niemals auf die Idee gekommen, dass das anders sein könnte, bis mich nach 7 Jahren ein Bekannter darauf aufmerksam gemacht hat. In der Anleitung zum Ausfüllen der Steuererklärung steht kein Wort davon. Keiner hat uns beim Finanzamt je auf diese Möglichkeit aufmerksam gemacht. Fakt ist: Wir haben sieben Jahre als Ehepaar mit Kindern mehr Steuern bezahlt als als Ledige ohne Kinder. Ich bin der Meinung, das Finanzamt hätte die Pflicht gehabt uns darauf aufmerksam zu machen. Dafür wäre wohl allerdings eine entsprechende Gesetzesänderung notwendig, denn gesetzlichg verpflichtet ist das Finanzamt nicht.

Diese Gesetzesänderung möchte ich hiermit anregen.

Mit freundlichen Grüßen

Heidi Buchmüller

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Buchmüller,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage bei abgeordnetenwatch.de.

Ziel der SPD war und ist es immer, Familien mit Kindern zu fördern. Wenn es Maßnahmen gibt, die nach wie vor eine Benachteiligung von Familien in Deutschland darstellen, so muss dies überprüft und gegebenenfalls korrigiert werden. Daher erlaube ich mir, Ihre Anfrage an die zuständigen Kolleginnen und Kollegen in den Fachausschüssen weiterzuleiten. Ich bin sicher, dass Ihre Anregung dort bestens aufgehoben und bearbeitet wird.

Sollte - wie ich vermuten darf - sich hinter Ihrer Anfrage darüber hinaus ein persönlicher Fall verbergen, dann sollten wir uns aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes und der erforderlichen Intimität nicht über ein öffentliches Forum darüber austauschen. Wir können gerne ein persönliches Gespräch führen. Wenden Sie sich zu diesem Zweck bitte an mein Wahlkreisbüro in Mainz.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Hartmann